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Urkunde berhtolt der ſermezer an cloſter · zu ſant vrbane; Margaretun uon Mannēberc - 1288 Januar 15.(CAO, 1313-01-15) berhtolt der ſermezerBerhtolt der Sermezer, ein Ritter von Neuenburg [am Rhein], beurkundet, daß er dem [Zisterzienser]-Stift St. Urban [Kanton Luzern] um Gottes und seiner Seele willen im Banne von Auggen zwei Mannwerk Reben, drei Malter Korngülten, ein halbes Malter Roggen[gülten] und ein halbes Malter Hafer[gülten] von bestimmten Äckern und fünf Gärten, die alle ihrer Lage nach oder nach ihrem derzeitigen Inhaber genauer bezeichnet werden, gegeben und von St. Urban als Lehen zurückempfangen habe gegen einen Jahreszins von einem Vierdung Wachs, der stets am 2. II. zu liefern ist. Lebt Berhtolt nicht mehr oder tritt er in ein Kloster ein, so ist das vermachte Gut St. Urban ledig; aber St. Urban muß der Frau Margarete von Mannenberg, solange diese lebt, von den vermachten Reben drei Saum Wein geben, entweder in den Reben selbst oder vor die Kelter zu Schliengen liefern, wie Frau Margarete es wünscht. Außerdem sind dieser jährlich acht Schillinge Pfennige zu zahlen. Sind die Weineinkünfte infolge von schlechter Ernte oder aus anderen Gründen auf den vermachten Reben nicht genügend oder fallen sie ganz aus, so soll man Frau Margareten drei Saum Weißwein von gleicher Qualität geben. Nach dem Tode Margaretens ist das vermachte Gut St. Urban vollständig ledig. Die Bestimmungen betreffend die Person des Stifters und betreffend Frau Margarete können mit Willen des Stifters und unter Einwilligung des Abtes und Klosters von St. Urban geändert werden. --