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Urkunde albreht; vlrich; vvernhart / di ſtrevnen an apt von lirenveld; gotſhovs - 1291 Mai 3.(CAO, 1316-05-03) albreht; vlrich; vvernhart / di ſtrevnenAlbrecht, Ulrich und Wernhart, die Streunen [von Schwarzenau] beurkunden, daß sie in der [fälschlichen] Meinung, die [S. 618 Z. 40--41] angeführten Besitzungen in Lebrarn unterhalb Tulln seien ihr Eigentum, diese Besitzungen dem Abt und Gotteshaus von Lilienfeld verkauft hatten. Nun hat ihnen Bischof Wernhart von Passau bewiesen, daß die Besitzungen sein Eigentum seien und er sie ihnen als Lehen gegeben habe; darauf traten Abt und Konvent von Lilienfeld von dem Kauf zurück, und die Aussteller gaben den Besitz dem Bischof Wernhart auf. Sie verpflichten sich, ihn gegen fremde Ansprüche zu schützen, weil ihnen und denen, die Besitzungen von ihnen zu Lehen hatten, die Pfennige, welche Abt und Konvent von Lilienfeld ihnen dafür gegeben haben, belassen wurden. --Urkunde albreht; Cuͦnrat; gerdrut u.A. an vrowan von kilperch - 1292 April 22.(CAO, 1317-04-22) albreht; Cuͦnrat; gerdrut; Volmar von núnegge; wolpot von horweVolmar von Neuneck, dessen Bruder Konrad, dessen Ehefrau Gertrud und Albrecht Walpot von Horb beurkunden, daß sie den Klosterfrauen von Kirchberg ein Pfund Tübinger Gülten in dem Dorf Ihlingen mit den Meiern Heinrich dem Widmer und dem jungen Häusler vermacht haben als Seelgerät für Lugart von Neuneck und ihren Vater Ulrich unter der Voraussetzung, daß die Jahrzeit jeweils 15 Tage nach Ablieferung der Gülten abgehalten wird. Kommt das Kloster dieser Verpflichtung nicht nach, so können die Aussteller und ihre Nachkommen die Gülten nach eigenem Ermessen für das Seelenheil der Genanuten verwenden. --