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Urkunde Elſpet; Vlreich Von Tovfers an ſweſtern Von Minnebach der brediger ordens; Gerharten Von Oberſæzze; Hærtneiden Von Stadekke - 1289 Januar 22.(CAO, 1314-01-22) Elſpet; Vlreich Von TovfersUlrich von Taufers und seine Tochter Elsbet [Witwe Ratwars von Schönberg] beurkunden, daß sie mit Willen und freier Gunst ihrer Erben Herrn Hertnid von Stadeck und den Schwestern des Predigerordens zu Minnebach [Imbach] für 200 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes alles Gut und Eigen, welches sie [die Verkäufer] von Gerhart von Obersätz erworben hatten, nämlich Gobelsburg, das Haus, zur Hälfte mit aller Zubehör und zu Minnebach das Gehölz, die Baumgärten und die zu Minnebach mit aller Eigenschaft gehörende Pfenniggülte verkauft haben, einschließlich der ihnen bei der seinerzeitigen Erwerbung überkommenen Rechte, über die Handfesten in ihrem [der Verkäufer] Besitz sind. Bei dem Verkauf ist folgendes bestimmt: Hertnid von Stadeck soll Gebelsburg, das [halbe] Haus mit Zubehör haben, außer dem Kirchensatz und dem, was zur Kirche gehört. Dafür hat Hertnid den Verkäufern 130 Mark lötiges Silber Wiener Gewichtes gezahlt. Die Schwestern von Minnebach sollen die Kirche zu Gobelsburg haben mit Vogtei und allem Recht, das Gehölz zu Minnebach und die Baumgärten und die Pfenniggülte daselbst nebst gesamter Zubehör. Hierfür haben die Schwestern von Minnebach den Verkäufern 70 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes gezahlt. --Urkunde Elſpet; Vlreich Von Tovfers an ſweſtern von Minne- bach der brediger ordens; Hærtneiden Von Stadekke - 1289 Januar 22.(CAO, 1314-01-22) Elſpet; Vlreich Von TovfersUlrich von Taufers und seine Tochter Elsbet [Witwe Ratwars von Schönberg] beurkunden, daß sie mit Willen und freier Gunst ihrer Erben Herrn Hertnid von Stadeck und den Schwestern des Predigerordens zu Minnebach [Imbach] für 200 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes alles Gut und Eigen, welches sie [die Verkäufer] von Gerhart von Obersätz erworben hatten, nämlich Gobelsburg, das Haus, zur Hälfte mit aller Zubehör und zu Minnebach das Gehölz, die Baumgärten und die zu Minnebach mit aller Eigenschaft gehörende Pfenniggülte verkauft haben, einschließlich der ihnen bei der seinerzeitigen Erwerbung überkommenen Rechte, über die Handfesten in ihrem [der Verkäufer] Besitz sind. Bei dem Verkauf ist folgendes bestimmt: Hertnid von Stadeck soll Gebelsburg, das [halbe] Haus mit Zubehör haben, außer dem Kirchensatz und dem, was zur Kirche gehört. Dafür hat Hertnid den Verkäufern 130 Mark lötiges Silber Wiener Gewichtes gezahlt. Die Schwestern von Minnebach sollen die Kirche zu Gobelsburg haben mit Vogtei und allem Recht, das Gehölz zu Minnebach und die Baumgärten und die Pfenniggülte daselbst nebst gesamter Zubehör. Hierfür haben die Schwestern von Minnebach den Verkäufern 70 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes gezahlt. --