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Urkunde Vͦlrich an ſante Claren - 1280 Februar 2.(CAO, 1305-02-02) VͦlrichUlrich, des Brotmeisters Sohn, beurkundet, daß er dem Bruder Burkart, der Frauen von St. Clara, als Vertreter von St. Clara, die Schönmühle, die er gegen einen Recognitionszins von 4 Pfennigen von St. Alban zu rechtem Erbe hatte, für 5 Pfund Basler Münze verliehen hat, bei einem Ehrschatz von nur 4 Pfennigen, wenn die Hand wechselt. Die Frauen von St. Clara haben das Recht, innerhalb der Ringmauer den Mühlruns zu nehmen, wo sie wollen, und ihn, wo sie wollen, durch ihr Klostergebiet zu leiten, aber so, daß er unvermindert und ohne Schaden für Ulrich des Brotmeisters Sohn und seine Nachkommen zu Zeiten, in denen es nicht schadet, in den »Teich⟨ [d. i. der Kanal auf der Wiese] zurückfließt. Will St. Clara die Mühle von der Hofstatt Ulrichs auf seinen Grund überführen, so ist das Kloster, wo immer die Mühle steht, verpflichtet, den angegebenen Zins doch zu zahlen. Schließlich ist zu wissen, daß die Hofstatt, auf die der »Teich⟨ fließt, zwischen der oberen und der niederen Straße, von St. Clara und Ulrich und seinen Erben gemeinsam nach bestmöglichem Übereinkommen benutzt werden soll. --