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Urkunde Sweſter · Adelhait · div abtiſſiē | von d **hailigen cruzes tal an Cvͦnrat· von eſteteten - 1291 Dezember 3.(CAO, 1316-12-03) Sweſter · Adelhait · div abtiſſiē | von d **hailigen cruzes talSchwester Adelheit [von Bonlanden], die Äbtissin von Heiligkreuztal, beurkundet, daß Konrad von Ehestetten seine Ansprüche und Klage gegen sie auf Grund folgenden Vergleichs aufgegeben hat. Das Kloster gibt seiner Ehefrau Guota jährlich je 4 Malter Dinkel und Roggen auf Lebenszeit. Will sie ein geistliches Leben führen [als Laien- oder Konversschwester?, was sie offenbar schon vor ihrer Ehe getan hat], so erhält sie ihre Pfründe wieder ohne Abzug und Schaden an Kleidung und Dienstleistung; tritt sie aber in das Kloster ein, so soll ihr Leibgeding frei sein und man soll ihr dann jährlich ein Pfund Konstanzer Pfennige geben. Stirbt Frau Guota, so soll ihre Tochter Gerbirc auf Lebenszeit das Pfund erhalten. Bekommt Frau Guota von dem Ehestettener oder einem andern Mann Kinder, so haben weder diese noch sie selbst irgend einen Anspruch, da es sich nur um ihr [bzw. ihrer Tochter Gerbirc, offenbar ein Kind ihrer ersten Ehe, aus der wohl die ganze Stiftung stammt, über die hier ein Vergleich vereinbart wird,] Leibgeding handelt. Das Kloster wird ihr das Korn auf seine Kosten im Umkreis von zwei Meilen von Heiligkreuztal zustellen, wohin sie es haben will. --