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Urkunde Stephan von Meyſſawe an Hertzoge albreht von Oſterreich; Hertzoginne Elſpeten - 1297 Mai 23.(CAO, 1322-05-23) Stephan von MeyſſaweStephan von Maißau, Marschall in Österreich, beurkundet, daß sein Herr, Herzog Albrecht [I.] von Österreich, mit Rat und Zustimmung der Herzogin Elisabeth und ihrer Kinder ihm, seiner Ehefrau Margret und seinen Söhnen eine Reihe von Besitzungen für 1000 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes und für 50 Pfund Wiener Pfennige verkauft hat. Stephan hat die Summe vollständig bezahlt. Es handelt sich um Albrechts Burg Krumau [NÖ.] mit Zubehör, um den Markt [Alt-]Pölla mit dem dazugehörenden Gericht, um das Dorf Winkel, um Albrechts Besitz in Ramsau und [Alt-]Pölla, um das Dorf Schmerbach [NÖ.] und um alles, was zu den oben genannten Besitzungen gehört, ferner um das Forstamt, das Königin Margarete [Ehefrau Ottokars] zu Krumau, später Friedrich von Lengenbach besessen haben. Hiervon sind alljährlich 300 Forstmutt Hafer und die dazugehörigen Hühner abzuliefern. Diesen Besitz leiht Albrecht ihm, seiner Ehefrau Margret und seinen Söhnen als rechtmäßiges Lehen. Albrecht behält sich vor, frei werdende Kirchen auf dem Besitz, deren Verleihung ihm zusteht, selbst zu verleihen, unbeschadet dieser Verlehnung und dieses Verkaufes. Ferner bleibt dem Herzog, der Herzogin, ihren Kindern oder Nachkommen ein Rückkaufsrecht für die Burg und den anderen Besitz um die gleiche Summe vorbehalten. Nach Stephans, seiner Ehefrau und seiner Söhne Tod soll die Burg und der Besitz Lehen seiner Neffen (Schwestersöhne) Alber und Hadmar, der Söhne Hadmars von Sonnenberg rᷝ(Schoͤnneberch), sein. Nach deren Tod geht die Lehenschaft unter den gleichen Bedingungen auf Stephans Töchter und deren Erben über. Auch für diese Fälle bleibt das Rückkaufsrecht zu gleichem Preis gewahrt. Der Herzog, die Herzogin und deren Kinder versprechen Stephan, seiner Ehefrau Margret, seinen Söhnen, seinen Neffen Alber und Hadmar und seinen Töchtern für Burg Krumau und den genannten Besitz entsprechend dem Landesrecht rᷝrehte gwern und rᷝscherm zu sein. --