Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Stephan / von gotes gnaden / Pfallentz Graven ze Ryn · Hert- zogen ze Beieren"
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Urkunde Lvdwich; Ott; Stephan / von gotes gnaden / Pfallentz Graven ze Ryn · Hert- zogen ze Beieren - 1295 Juli 28.(CAO, 1320-07-28) Lvdwich; Ott; Stephan / von gotes gnaden / Pfallentz Graven ze Ryn · Hert- zogen ze BeierenDie Pfalzgrafen Otto [III.], Ludwig [III.] und Stephan [I.], Herzöge zu Bayern, beurkunden, daß sie auf Rat Bischof Heinrichs von Regensburg und ihrer Räte die Gülte [Lehnsabgabe], die sie sich aus dem großen Regensburger Zoll vorbehalten hatten (1 Hausen, 1 Zentner Reis, 1 Zentner Mandeln, 2 Handschuhe und was dazu gehört), an die beiden Regensburger Bürger Friedrich en rᷝweintinger und Gebhart den rᷝvpfchouer [die mit zwei anderen Bürgern schon den Zoll gekauft hatten, vgl. Corpus Nr. 1944] sowie an deren Erben und Nachkommen für 200 Pfund Regensburger Pfennige mit vorbehaltenem Rückkaufsrecht verkauft und darüber hinaus als rechtmäßiges Lehen geliehen haben. Die Käufer haben die Summe unter den gleichen Bedingungen bezahlt wie schon früher den Preis für den großen Zoll. Dabei ist ausgemacht, daß bei einem Rückkauf des großen Zolls für 1200 Pfund -- entsprechend der Handfeste der Bürger -- zugleich die obengenannten Gülten aus dem Zoll für 200 Pfund zurückzukaufen, zusammen also 1400 Pfund in der dann gültigen Währung zu zahlen sind. Zoll oder Zollgülten können nicht einzeln zurückgekauft werden. Solange die Pfalzgrafen bei den Bürgern über die 1400 Mark hinaus noch Schulden anstehen haben, ruht das Rückkaufsrecht, bis jene anderen Schulden bezahlt sind. -- Vgl. Corpus Nr. 1944. --