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Urkunde Jevtte; Otte; Seibreht an vrowen ze Furſtencell - 1282 Februar 15 bis 21.(CAO, 1307-02-15) Jevtte; Otte; SeibrehtSeibreht und Jeute, seine Ehefrau, und sein Bruder Otto beurkunden, daß sie dem Kloster Fürstenzell ihr freies Eigen, die Höfe in Parzham und Tödling, zu einer Widem auf den Johannesaltar als rechtes Seelgerät gegeben haben, mit der Bedingung, daß man beiden Eheleuten, so lange sie leben, rᷝden gesatzten dienst von beiden Höfen und rᷝdev stift zu Parzham, die Seibreht voraus für das Licht auf dem Johannesaltar bewirkt habe, jährlich geben soll. Da aber das Kloster bereits in Nutz und Besitz der genannten Höfe ist, so soll der rᷝgesatzte dienst vom Kastenamt des Stiftes gegeben werden. Da das Ehepaar lebendig und tot mit dem Kloster in Gebetsbrüderschaft steht, sollen im Todesfall die Leichen der Ehegatten eingeholt, nach Fürstenzell überführt und mit denselben Ehren und derselben Andacht bestattet werden, wie man die Klosterbrüder bestattet. --