Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Rvͦdolf von gotteſ gnadon ein Roͤmſchir kúng"
Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
- Treffer pro Seite
- Sortieroptionen
Urkunde Rvͦdolf von gotteſ gnadon ein Roͤmſchir kúng - 1281 Oktober 23.(CAO, 1306-10-23) Rvͦdolf von gotteſ gnadon ein Roͤmſchir kúngKönig Rudolf beurkundet den Friedensvertrag, der zwischen ihm einerseits und Graf Egin von Freiburg und der Stadt Freiburg i. Br. andererseits zustande gekommen ist: 1. Graf Egin erstattet das dem König genommene Gut zurück, und dieser wird dem Grafen auf Ansuchen darum rᷝrecht tuͦn. Inwieweit dieses genommene Gut der Stadt Freiburg i. Br. zukommt oder einer anderen Stelle, werden der Bischof von Basel und der Markgraf von Hachberg durch Kundschaft endgültig feststellen. 2. Wegen der Juden von Freiburg i. Br. wird der Graf dem König auf Anforderung rᷝrecht tuͦn. 3. Die Bürger von Freiburg i. Br. werden die Burg Zähringen wieder aufbauen, ebenso gut, wie sie vor der Zerstörung war, oder noch besser. Sie sollen den Markgrafen von Hachberg oder einen anderen Amtmann, den der König mit Rat des Bischofs von Basel ernennen wird, bitten, daß er auf seinen Eid den Burgbau leite. Das zum Burgbau nötige Silber zahlen die Bürger von Freiburg i. Br. 4. Dem Kloster Adelhausen zahlen die Bürger von Freiburg i. B. 300 Mark Silber und einem Amtmann, der vom König ernannt wird, oder dem Markgrafen von Hachberg 800 Mark Silber, damit der König auf seinem Gut eine Burg baue, wo er will. Beide Summen sind ab 29. III. 1282 bis 29. IX. 1282 fällig. 5. Graf Egin, die Bürger von Freiburg i. Br. und ihre Helfer erhalten die Huld des Königs wieder, und dieser verzichtet für sich, alle, die dem Reich angehören, und für seine Kinder auf Wiedergutmachung für den durch Egin und seine Helfer und die Freiburger seit Beginn des Aufstandes angerichteten Schaden. 6. Die beiderseitigen Gefangenen werden ohne Lösegeld frei. Frühere Vereinbarungen, die Schuldverpflichtung [wohl betreffs Kriegführung und Beute] enthalten, sind hinfällig. --