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Urkunde Rvͦdolf der Dieneſtman; Rvͦdolf genemet der Dieneſtman von Herbozhein; Rvͦdolfes deſ Dieneſtmannes u.A. an Abbet / vn̄ der Semenvnge des Hvſes von Thennibach / des ordenſ von Cytels; Abbet Meinwart vn̄ dv Semenvnge von Thennibach; Abbet vn̄ der Semenunge von Thennibach u.A. - 1287 Januar 31.(CAO, 1312-01-31) Rvͦdolf der Dieneſtman; Rvͦdolf genemet der Dieneſtman von Herbozhein; Rvͦdolfes deſ Dieneſtmannes; Rvͦdolfes des DieneſtmannesRudolf, der Dienstmann von Herbolzheim, beurkundet, daß er dem Abt Meinwart und dem Konvent des Zisterzienserstiftes Tennenbach mit Einwilligung seiner Ehefrau Hedwig bei völliger Gesundheit sein ganzes Gut, das im Herbolzheimer Bann gelegen ist, Äcker, Reben, Matten, sein Haus oberhalb des Tores zum Kirchhof in Herbolzheim und alles, was er sonst da besitzt, und seinen Hof, in dem er wohnt, nebst dahinterliegendem Garten um ihrer beider und ihrer Vorfahren Seelen willen für lastenfreies Eigen gegeben und sie in persönliches Verfügungs- und Besitzrecht des gesamten Gutes gesetzt hat. Rudolf hat darauf dieses Gut bis zum 11. XI. 1287 gegen einen Schilling Pfennige zurückerhalten. Danach soll das Gut dem Stift gänzlich ledig sein. Rudolf übernimmt die Werschaft und verzichtet für sich und alle seine Erben auf alle Rechte und Ansprüche, die sie daran in Zukunft noch gewinnen könnten. Solange beide Eheleute leben, soll das Stift ihnen 40 Scheffel Korn, 10 Scheffel Weizen, 15 Scheffel Roggen und 15 Scheffel Gerste jährlich am 11. XI., mit Ausnahme des Jahres 1287 geben. Diese Bestimmung gilt nicht für die Erben der Eheleute. Stirbt eines von ihnen, so fallen diese Naturalzinse zur Hälfte, sind beide tot, ganz an das Stift zurück. Rudolf beurkundet auch, daß ihm die Herren von Tennenbach 10 Mark Silber Freiburger Gewichtes geliehen haben, die so getilgt werden sollen, daß von den obbennannten Naturalzinsen jährlich 10 Scheffel Roggen einbehalten werden sollen, bis die 10 Mark abgegolten sind. Die 10 Scheffel Roggen sollen jährlich am 11. XI. in Münze umgerechnet werden. Hedwig, Rudolfs Ehefrau, erklärt, daß alles mit ihrem Willen und Wissen geschehen ist, und gelobt, die Abmachungen einzuhalten. Abt und Konvent Tennenbach geloben ebenfalls, diesen Vertrag zu erfüllen. --