Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Rvͦdolf / die gebrvͦder ſin / dien man ſpricht Hv̓rlinch"
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Urkunde vͦlrich; Rvͦdolf / die gebrvͦder ſin / dien man ſpricht Hv̓rlinch an Maiſtrinun / vn̄ dem conuent / dez Cloſters / dem man ſpricht / Mv̓nſterlingen / des Ordins sc̄ī Auguſtini - 1295 September 8.(CAO, 1320-09-08) vͦlrich; Rvͦdolf / die gebrvͦder ſin / dien man ſpricht Hv̓rlinchDie Brüder Ulrich und Rudolf, genannt Hürling, beurkunden, daß sie der rᷝMaistrinun [Priorin] und dem Konvent des Augustinerinnenklosters Münsterlingen die Vogtei über die zu Münsterlingen gehörigen Güter und dort oder anderswo ansässigen Leute in Wackershofen sowie den sogenannten Hürlingshof daselbst einschließlich des sogenannten »Fischers Lehen⟨, das früher [?] ausgenommen war, für 43 Mark Silbers mit allen Rechten und allem Zubehör verkauft haben, wie ihr Vater Ulrich Hürling sie von dem verstorbenen Truchseß Ottoberchtold von Walburg gekauft hatte. Ausgenommen bleiben die Leute, die in den Hürlingshof gehörten, und das Fischrecht [daselbst]. Hof und Vogtei waren ihr rechtmäßiges Mannlehen vom Bistum Konstanz. Daher haben sie beides (ohne Hofleute und Fischrecht) ordnungsgemäß und ohne Ausflüchte, wie es mit Priorin und Konvent ausgemacht war, in die Hand Bischofs Heinrich [II.] von Konstanz, genannt von Klingenberg, aufgegeben. Die Beurkundung fand zu Konstanz auf der Pfalz in rᷝdeſ Bischofs kamer statt. Ritter Friedrich, Truchseß von Rohrdorf, siegelt auf Bitten der Brüder und gibt darüber eine entsprechende Erklärung ab. --