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Urkunde Bertha; Heinrich Von Bernegge; Rvͤdeger an Brvͤderen vn̄ dem hvſe ze Bvͤbinkon ſante johanneſ ordinſ von dem ſpital ze Jheruſalem - 1277 Januar 17.(CAO, 1302-01-17) Bertha; Heinrich Von Bernegge; RvͤdegerHeinrich von Bernegg, seine Ehefrau Bertha und ihr Sohn Rudolf beurkunden, daß sie den Johannitern von Bubikon für 86 Mark lötiges Silber ihre Eigengüter, im Dorf zu Ringwil verkauften, nämlich: 1. den Walthershof samt Inhaber und der Hofstatt, die Rudolfs Baldersrüti heißt, nebst einem Garten. 2. Den Hof, den Ulrich Schwarze bewirtschaftete. 3. Den Hof, den Rudolf der Mann bewirtschaftete. 4. Den Zinkenhof, von dem 11 Stück Geltes Eigen der Verkäufer 9 Stück Geltes Lehen seitens der Herren von Klingen waren. 5. Die Vogtei über die Widem zu Ringwil und die freien, namentlich aufgeführten Leute daselbst und 6. rᷝdiu gerihte über Dorf Ringwil, Zwing und Bann. Von diesen 86 Mark gingen auf Veranlassung des Verkäufers 29 Mark durch Jacob von Rambach für den Zinkenhof an den Verkäufer, die übrigen 57 Mark nach Rapperswil und Wintertur und andere Gülten des Verkäufers, ebenfalls auf seine Veranlassung. Da die angeführten Eigengüter Leibgeding der Bertha von Bernegg waren, verzichtet diese ausdrücklich durch die Hand ihres Ehemanns auf diese Güter zu Gunsten des Hauses von Bubikon in die Hand Diethelms von Oberwindegg, des Bevollmächtigten Abt Rumos von St. Gallen. Dasselbe tun die Kinder Heinrichs von Bernegg, Heinrich, Ruodin, Cuonin, Ita und Eilza. Dies geschah zu Hunwil in der Kirche. Heinrich und sein Sohn Rüdiger (= Ruodin) von Bernegg beurkunden nun weiter, daß sie darauf in die Hand Abt Rumos von St. Gallen, ihres Herren, auf ihre Eigenschaft an den Gütern zu Ringwil zu Gunsten der Johanniter von Bubikon verzichtet, und diese durch Abt Rumos Hand die Güter zu einem ewigen Zinslehen gegen einen Jahreszins von 1 Pfund Wachs erhalten haben. Das geschah in der Stadt Wil. Die Vogtei zu Ringwil über die freien Leute daselbst, von dem Grafen Manegolt von Nellenburg und den beiden Grafen Heinrich von Veringen herrührend, ist nach Aufgabe durch Heinrich von Bernegg in die Hände des Nellenburgers und der Veringer, durch diese zu ewigem Besitz und Eigen den Johannitern von Bubikon übergeben worden, wofür Heinrich von Bernegg 9 Mark lötiges Silber erhielt. Schließlich beurkundet Diethelm von Oberwindegg, daß er in der Kirche von Hinwil die ganze komplizierte Übernahme des Gesamtkomplexes der Güter aus den Händen Berthas von Bernegg und ihrer Kinder und die Überweisung desselben an die Johanniter von Bubikon auf Befehl und mit Vollmacht Abt Rumos von St. Gallen, seines Dienstherren, zum Abschluß gebracht habe. --