Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Rechtre / scepenen / en̄ borghemeeſter van Dordrecht"
Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
- Treffer pro Seite
- Sortieroptionen
Urkunde Rechtre / scepenen / en̄ borghemeeſter van Dordrecht an janne den snidere - 1296 November 22.(CAO, 1296-11-22) Rechtre / scepenen / en̄ borghemeeſter van DordrechtRichter, Schöffen und Bürgermeister von Dordrecht bekennen namens der Stadt, daß sie Jan dem Snider oder dem Besitzer der Urkunde 141 Pfund Englische schulden, zahlbar in rᷝhoedekine pennincge nach dem gängigen Wert (4 rᷝhoedekine = 9 Pfennige neue Holländische). Von dieser Summe werden sie ihm jedes Jahr 14 Pfund Englische und 2 Schillinge Englische [Zinsen] zahlen, solange die Schuld besteht. Die Hälfte ist am 1. Mai rᷝ(te meye), die andere Hälfte am 1. Oktober rᷝ(te bamiſſe) desselben Jahres fällig. Diese rᷝrente kann die Stadt ablösen und liquidieren, wann sie will und kann, immer 10 Pfund Englische für 100 Pfund Englische. Die Schuld gegenüber Jan dem Snider ist aus Verpflichtung und Bürgschaft erwachsen, für die die Stadt Dordrecht Bürge ist und die durch das Stadtsiegel gegenüber den Bürgern von Brügge und Damm besiegelt ist, namentlich aber gegenüber Gillis Clawaerd und dessen Genossen wegen der Haft des Herrn Lambrecht Vriese. Diese Bestimmungen sollen mit einer Ausnahme Gültigkeit haben: Sollten die Aussteller jemanden ausfindig machen, der rechtlich eher zur Übernahme dieser Schuld verpflichtet wäre als die Aussteller namens der Stadt Dordrecht, so sollen sie sich für den Schaden an diesen halten. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 2511. --