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Urkunde Ratgeben der Stat ze Auſpurch an Biſchof Wolfhart von Auſpurch - 1290 April 16.(CAO, 1315-04-16) Ratgeben der Stat ze AuſpurchDie Ratgeber von Augsburg beurkunden, daß Bischof Wolfhart von Augsburg im Einverständnis mit seinem Kapitel ihnen vom 23. April 1290 an auf 4 Jahre die Erhebung des Umgeldes bei allen Toren der Stadt in der Weise erlaubt hat, wie es von den Vorgängern des Bischofs gehandhabt wurde. Bischof, Kapitel und ihr Gesinde sind von dieser Abgabe frei. --Urkunde Ratgeben der Stat ze Auſpurch - 1290 Dezember 5.(CAO, 1315-12-05) Ratgeben der Stat ze AuſpurchDer Rat von Augsburg beurkundet, daß er auf die Bitte der Juden nach Übereinkunft mit dem großen und kleinen Rat und der Gemeinde von Augsburg den Juden gestattet hat, an einem bezeichneten Platz ein Badhaus zu errichten; dort dürfen sie, ihre Kinder, ihre christliche und jüdische Dienerschaft, sowie Juden aus fremden Ländern und Städten nach Belieben baden. Hingegen darf der Pfleger des Badehauses dort keinen Christen, er sei denn einen vom Gesinde der Juden, baden lassen; für jede Übertretung des Gebotes ist der Pfleger dem Vogt und der Stadt mit 5 Schillingen Augsburger Pfennigen straffällig. Dieser Beschluß wird rᷝan der ſtet Buch aufgenommen. --Urkunde Ratgeben der Stat ze Auſpurch - 1291 April 4.(CAO, 1316-04-04) Ratgeben der Stat ze AuſpurchDer Rat von Augsburg beurkundet, daß er den Streit zwischen dem Meister des Spitals und den Juden von Augsburg über ihre nahe beisammenliegenden Häuser -- das Badhaus der Juden [vgl. Nr. 1331] und das Backhaus des Spitals -- im Einverständnis mit den beiden Parteien geschlichtet hat, und zwar sollen die Juden die Wand des Backhauses ohne Schaden des Spitals benützen und jetzt und später, so oft es nötig wird, die Dachtraufe zwischen den beiden Häusern in einer Rinne fassen rᷝ(Nvͤſchen nach Schwäb. Wb. 4, 2088 eine Rinne machen) ohne Schaden des Spitals. Sollten die Häuser bis auf den Grund niederbrennen, so haben beide Parteien die gleichen Rechte wie früher. --