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Urkunde Convent von Oͤtenbach; Priorin an Sweſter Richi von vre - 1291 März 28?(CAO, 1291-03-28) Convent von Oͤtenbach; PriorinDie Priorin und der Konvent von Oetenbach beurkunden, daß ihnen Schwester Richi von Uri um Gottes und ihrer Seele willen 5 Pfund gegeben hat, welche in einem Gut angelegt sind. Davon verpflichten sie sich, ihr auf Lebenszeit jährlich 1 Scheffel Dinkel zu geben. Nach ihrem Tod soll von diesem Scheffel ihre Jahrzeit begangen werden. --Urkunde ſemenvnge ſante Johanneſiſ ce vnderlinden von Colmere; Priorin an wernher deme bvrchgraven von Svlzmatte - 1275 August 14.(CAO, 1300-08-14) ſemenvnge ſante Johanneſiſ ce vnderlinden von Colmere; PriorinPriorin und Konvent von St. Johann zu Unterlinden in Kolmar verkünden, daß sie sich wegen der Forderung, die sie an den Burggrafen Werner von Sulzmatt hatten, zu einem Ausgleichsverfahren bewegen ließen unter der Bedingung, daß Werner ihnen im Schönauer Bann einen ²⁰⁄₄ Roggen und Hafer rᷝ(halbein halbander) und ⁴⁄₄ Mühlkorn tragenden Ländereikomplex überläßt, den Lehnsleute von ihnen empfangen und der Konvent besetzen und entsetzen sollen solange, bis vom Konvent 17 Mark und 1 Vierdung Silbers herausgewirtschaftet oder diese von Werner in Silber abgezahlt sind. Das Korn soll rᷝentzwishin den zwein meſſrᷝcen, d. h. zwischen 15. VIII. und 8. IX., geschätzt werden, wenn es rᷝlantlop hat, d. h. reif zum Schnitt ist. Nach erfolgter Herauswirtschaftung der 17 Mark oder Abzahlung derselben nutznießt der Konvent den Ländereikomplex noch auf zwei Jahre, um den Schaden auszugleichen, den er durch Werner gehabt hat. --Urkunde Convente gemeinlichen von klingendal · Prediger ordins; Priorin an vrowen von klingen - 1290 Mai 21.(CAO, 1315-05-21) Convente gemeinlichen von klingendal · Prediger ordins; PriorinDie Priorin [Schwester Ita?] und der Konvent des Dominikanerinnenklosters von Klingental beurkunden, daß sie der Frau [Sophia] von Klingen einige [S. 499, Z. 29--37 näher bezeichnete] Zinse verkauft haben, von denen das genannte Kloster und die Dominikaner die Jahrzeiten der Frau von Klingen begehen sollen. --Urkunde Covent von Oͤtenbach; Priorin an Jta Von TvnA - 1291 Mai 12.(CAO, 1316-05-12) Covent von Oͤtenbach; PriorinDie Priorin und der Konvent von Oetenbach beurkunden, daß ihnen ihre Ordensschwester Ita von Thun um Gottes und ihrer Seele willen 10 Pfund Pfennige gab, und daß sie sich verpflichten, ihr dafür jährlich auf Lebenszeit eine Mutte Dinkel zu geben. Nach Itas Tode soll dieser Zins für die Angehörigen des Klosters zur Aufbesserung der Mahlzeit an ihrem Jahrtag verwendet werden. --Urkunde Covent Von Oͤtenbach; Priorin an Jta; Tvna - 1291 Mai 12.(CAO, 1316-05-12) Covent Von Oͤtenbach; PriorinDie Priorin und der Konvent von Oetenbach beurkunden, daß ihnen Frau von Thun und deren Tochter Schwester Ita 26 Pfund Pfennige um Gottes und ihrer Seele willen gegeben haben. Für diesen Betrag hat das Kloster 4 Stück Korngülten gekauft, welche Schwester Ita auf Lebenszeit erhalten soll. Nicht vorauszusehenden Schaden an dem Zinsgut durch Hagelschlag oder Mißwachs soll Schwester Ita in angemessener Weise tragen helfen. Da der Besitz ganz an das Kloster übergegangen ist, hat dieses das freie Verfügungsrecht darüber. Überlebt Schwester Ita ihre Mutter, die Frau von Thun, so soll sie den Zins auf Lebenszeit erhalten. Sind beide tot, so soll man davon so viel Messen, als möglich ist, für Frau von Thun und alle, denen sie etwas schuldete und denen das Kloster etwas schuldet, lesen. --Urkunde Conuent an Oͤtenbach; Priorin - 1292 August 20.(CAO, 1317-08-20) Conuent an Oͤtenbach; PriorinDie Priorin und der Konvent von Oetenbach stellen eine der vorigen gleichlautenden Urkunde aus. Vgl. Nr. 1615 u. 1619. --