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Urkunde Paltram von charlſtain an herzog hainreich - 1287 Mai 25.(CAO, 1312-05-25) Paltram von charlſtainPaltram von Karlstein [= Paltram vor dem Friedhofe] beurkundet, daß er Gott zu Ehren und seinem Herren, dem Herzog Heinrich [von Bayern] und dessen Kindern zu Dienst, wegen der Ehre, die sie ihm in ihrem Lande getan haben und die sie ihm, seinen Kindern und seinem Gesinde, die er in ihrem Land zurückläßt, noch tun werden, folgende Anschaffung [als letztwillige Willenserklärung] mache für den Fall, daß er auf der Reise [nach dem Orient] stirbt oder davon nicht zurückkehrt. A. [Betreffend Karlstein]: Karlstein nebst 3 Pfund Geldes, sowie Wasser und Gehölz, das sein und seiner Kinder aus erster und zweiter Ehe [vgl. Bll. des Vereins f. Landeskunde von Niederösterreich N. F. 29 (1895) 10 f.] rechtes Lehen ist, soll seinem Herren [Herzog Heinrich] und dessen Kindern überantwortet werden, so daß sein seine Pfleger,denen er die Ausführung dieser Willensäußerung übertragen hat, so lange die Burg inne haben sollen, bis sein Herr ihm, dem Paltram, das gibt, was er mit rechter Abrechnung ihm schuldig bleibt auf seine Pfänder, die Paltram von ihm hat. B. Die Verpflichtungen des Herzogs gegenüber Paltram sind: 1) Schuldigkeiten aus Käufen, die Paltram im Auftrage des Herzogs tätigte: a) Für den Herzog und seine Kinder hat Paltram mit seinem fahrenden Gut den Zins von einem Pfennig gekauft, den die Pferde, die die Brücke zu Reichenhall passieren, zu entrichten haben. Hiefür zahlte er die Summe von 400 Pfund neuer Wiener Pfennige. Diese waren damals 320 Mark Silbers Wiener Gewichtes und 100 Pfund Regensburger wert. b) Mit Willen Herzog Heinrichs löste Paltram vom Aheimer einen Hof mit 50 Mark Silber; dieser Hof war dem Aheimer vom Herzog für 95 Pfund Regensburger versetzt worden. c) Auf Befehl des Herzogs kaufte Paltram von Ortlieb von Wald ein Gut, das mehr als 50 Mark wert ist. -- Diese unter a), b) und c) genannten Güter will Paltram gern dem Herzog und seinen Kindern zukommen lassen auf die Weise, daß sie [= rᷝdaz < rᷝdaz's] ihm dafür zu Reichenhall 200 Mark Silber oder an dessen Stelle 400 Pfund Salzburger und 200 Pfund Regensburger geben nach dem bei deren Flüssigmachung bestehenden Kurs. Diese Gelder sollen aus dem Zoll von Reichenhall flüssig gemacht werden. Wenn diese Gelder gezahlt sind, bleibt dem Herzog immer noch ein Vorteil von 150 Mark Silber, die Gott ihm und seinen Kindern gesegnen möge. 2) Was der Herzog Paltram schuldig bleibt von der halben Maut zu Schärding, die Paltram zu Pfand inne hat, das empfiehlt er auf dem Pfande dem Herrn Weimar von Schärding [vgl. Corpus Bd. 3 unter 1293 IX. 1] und Herrn Wergant [Schreibfehler für rᷝWeigant? vgl. LRB. 4, 394]. Wird Paltram bezahlt, so soll die Maut dem Herzog und seinen Kindern frei sein, aber nicht eher. Der Herzog soll auch dem Paltram an dem Pfand keine »Ungnade⟨ tun. Paltram hat diesbezüglich auf den Herzog und seine Kinder Vertrauen. Paltram hat deshalb seinen Erben einen Wert von 1000 Mark, eine Summe, die Paltram und seinen Kindern rechtmäßig von seiten des Herzogs und dessen Kindern zukam, abgenommen und dem Herzog und seinen Kindern gegeben. 3) [Betreffend Ankauf von Liegenschaften an der Vils aus herzoglichem Besitz]. Des Weitern hat Paltram vom Herzog und seinen Kindern Liegenschaften bei der Vils gekauft. Wollen der Herzog und seine Kinder diese zum gleichen Kaufpreis wieder haben, so sind Paltram und die, die er zu seinen Testamentsvollstreckern bestimmt hat, bereit, diese zurückzugeben: Haunersdorf für 140 Pfund Regensburger und Schauersturn nebst drei Höfen für 150 Pfund Regensburger. An den Turm [Schauersturn] hat Paltram zwei Häuser gebaut und ebenso auf dem Turm bauliche Veränderungen vorgenommen, was ihm zusammengenommen auf 30 Pfund Regensburger zu stehen kam. Wenn der Herzog diese 30 Pfund nicht zahlen will, so möge das bei ihm stehen. Solange der Herzog und seine Kinder diese Liegenschaften nicht zurückerwerben, erhofft Paltram ihren gnädigen Schutz für all das, was er während der Zeit vor seiner Reise betreffs dieses Vermögens seinen Kindern zugewiesen und andern mit gewissen Anordnungen anempfohlen hat. Dieser Schutz soll nicht eher aufhören, als bis die Liegenschaften zurückgekauft sind, einerlei, ob Paltram lebt oder nicht. C. [Von der Gültigkeit des Testamentes und der Richtigkeit seiner Angaben.] Für all das, was bis jetzt aufgezählt ist, »Verlehntes⟨ oder mit eigenem Vermögen Gekauftes, besitzt Paltram von der Gnade des Herzogs und seiner Kinder sehr gute Handfesten, die ihm vollauf genügen. Billigen der Herzog und seine Kinder dieses Testament, so will er es nicht ändern bis zu seinem Tod. Stirbt er, so gilt es, wie in dieser Urkunde geschrieben steht. Kommt Paltram zurück, so will er seine Burg und seine Gülten, die er dazu gekauft hat, bis zu seinem Tode haben; wenn er dann stirbt, so soll dieses Testament gelten. Auf seine Treue versichert Paltram, daß er von seinem Vermögen 400 Pfund Salzburger oder mehr in Karlstein zu Bauzwecken hineingesteckt habe. Wenn jemand ihm für Karlstein 1000 Mark Silber gegeben hätte, er hätte die Burg ihm nicht gegeben. Paltram erachtet es für billig, daß der Herzog und seine Kinder, nachdem Paltram so zu des Herzogs und seiner Kinder Nutzen gehandelt hat, ihm vergeben, wenn er von ihrem Gute mehr Nutzen gehabt haben sollte als ihm zustand, wie seine Beichtväter meinen. Wollen der Herzog und seine Kinder oder der, den es der Herzog wissen lassen will, daß das Testament in dieser Weise fest bleibe, daß Paltrams Gesinde auf Karlstein mit allen Nutzen und Gülten, die zur Zeit dort sind, bleibe bis zu seinem Tod oder seiner Wiederkunft, so möge der Herzog ihm für sich und seine Kinder eine Handfeste geben. Zu dieser Handfeste wird Paltram die Handfesten legen, die er von ihnen hat, bis die Bestimmungen seines Testaments ausgeführt sind. Dann übernehme der Herzog die Burg, das Gut und die Urkunden und sei gnädig denen, die Paltrams entbehren müssen. D. [Vermächtnis von 'Andenken' an Paltram.] Paltram will noch mehr dem Herzog und seinen Kindern tun, damit sie an ihm und seinen Kindern ihre fürstliche Gnade tun, so lange sie ihrer bedürfen: er will ihnen zuletzt drei Kleinode geben, zwei Tasseln [Mantelspangen] und ein Häftel [Fibel, Brosche], wofür ihm der Herzog von Breslau 250 Mark Silber geboten habe. E. Paltram versichert auf seine Treue dem Herzog und seinen Kindern, daß, wenn ihm von ihnen seine vermögensrechtlichen Forderungen betreffend Karlstein und die Güter an der Vils erfüllt werden, mit dem daraus sich ergebenden Vermögen nichts anderes durch seinen Testamentsvollstrecker getan werden soll, als die geldlichen Verpflichtungen abzutragen, die Paltram in Ungarn, Österreich und an allen den Stätten hat, wo er seine Tage gewandelt ist. F. Paltram erklärt schließlich, daß er sich mit seinen Kindern aus erster und zweiter Ehe rechtlich auseinandergesetzt hat. --