Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Otte der Heusler von wildenſtain"
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Urkunde Otte der Heusler von wildenſtain an ſeinē gotshaus; Apt Chunrat von Melch - Nach 1295 Juni 15 bis 1306 vor August 20.(CAO, 1320-06-16) Otte der Heusler von wildenſtainOtto der Häusler von Wildenstein beurkundet, daß er anläßlich seiner Romfahrt um seines Seelenheils willen mit dem Einverständnis seines Bruders, Herrn Marquardts, dem Abt Konrad von Melk und seinem Kloster 1 Pfund Gülten ihres Eigentums unter folgender Bedingung gestiftet hat: Sollte Otto von Rom nicht zurückkehrcn, so soll sein Bruder, Herr Marquardt, 6 Wochen nach Eintreffen der [zurückkehrenden] Pilger dem Abt 1 Pfund Gülten überantworten. Marquardt und dessen Sohn sollen unentgeltlich für diese Gülten Vogt sein. Sie sollen daraus nur 2 Hühner jährlich erhalten zum Zeichen, daß der Besitz von ihm und seinen Vorfahren an das Kloster gegeben worden ist. -- Zur Datierung: Die Urkunde wird in die Abtzeit Konrads IV. Häusler (1295-1306) fallen. Die Begründung Ignaz Keiblingers (I. F. Keiblinger, Gesch. d. Benedictiner-Stiftes Melk, Bd. 1, Wien 1851), Konrad IV. sei auch ein Häusler gewesen, ist allein nicht stichhaltig. Doch kann kein anderer Abt als Konrad IV. in dieser Urkunde gemeint sein. Konrad III. war von 1218-1224 Abt; bis ins 19. Jahrhundert regierte in Melk kein Abt mehr mit dem Namen Konrad. --