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Urkunde Gerdravt; Ekhart von Puſleiſdorf; Hein- reich u.A. an Chaloch; Chalochen von Potendorf; Chalochen - 1287 Februar 10.(CAO, 1312-02-10) Gerdravt; Ekhart von Puſleiſdorf; Hein- reich; Ortolf; RudgerEkhart von Posselsdorf, seine Ehefrau Gertraud und beider Kinder, Heinrich, Ortolf und Rudger, beurkunden, daß sie den Chaloch von Potendorf wegen eines Lehens zu Zellendorf, das ihr rechtes Erbe war, ansprachen, und daß man von beiden Seiten einen Termin für gütliche Beileilegung des Streites zu Posselsdorf anberaumte, zu dem jede Partei je zwei namentlich genannte Schiedsleute bestimmte und Herbort von Sigmaning als Obmann wählte. Dieses Schiedsgericht entschied, daß Chaloch an die Posselsdorfer 5 Pfund zahlt, die Posselsdorfer Eheleute ihrerseits für sich und ihre Kinder auf ihre Rechte am Lehen verzichten, die Zustimmungserklärung ihrer noch unmündigen Tochter Hedwig nach Eintritt der Mündigkeit beibringen und das Lehen [dem Chaloch] vor Gericht nach Eigentumsrecht schützen und verteidigen. Halten sie diesen Spruch nicht ein, ist von ihnen eine Konventionalstrafe von je 30 Mark an die Schiedsleute und Chaloch zu zahlen. --Urkunde Alber von Chirchperch; fridreich; Ortolf u.A. an Chloſter; Samnvng hintz Zwetel - 1290 November 11.(CAO, 1315-11-11) Alber von Chirchperch; fridreich; Ortolf; OttAlber von Kirchberg beurkundet, daß er, seine Brüder Ortolf, Otto und der inzwischen verstorbene Friedrich mit dem Einverständnis ihrer Ehefrauen und ihrer Erben zu einer Zeit, da sie es wohl tun konnten, für ihr aller Seelenheil 4½ Pfund Gülten, deren Herkunft im einzelnen [S. 562 Z. 33--35] angegeben ist, in die Hand Abt Ebers für das Kloster und den Konvent zu Zwettl unter der Bedingung gegeben haben, daß der jeweilige Abt alljährlich am 1. November dem Konvent ein rᷝvolles dienſt geben soll, d. h. daß jeder Konventuale und Bruder 3 Stück guter Fische, Semmeln im Wert von einem Pfennig, einen Krapfen und 2 rᷝomen weines [unter dem nicht mehr zu lesenden Worte muß man wohl die Entsprechung von mlat. ama oder hemina verstehen] aus dem Keller des Abtes erhält, damit der Konvent ihrer am 2. November mit besonderem Gebet gedenke. Alber oder sein nächster Erbe werden alljährlich am 2. November im Kloster anwesend sein, damit dieses seinen Verpflichtungen nachkomme. Alber wird die Güter nach Landesrecht vor allen Ansprüchen schützen. --