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Urkunde Niclawes der alte zorn / der meiſter; Rât von Strazpurg - 1295 Dezember 10.(CAO, 1320-12-10) Niclawes der alte zorn / der meiſter; Rât von StrazpurgDer [Bürger-]Meister Nikolaus Zorn der Alte und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Frau Junte von Achenheim, Witwe des Herrn Nikolaus, und ihre vier genannten Söhne gemeinsam an Ludwig von Neugartheim rᷝ(Nv̓gerte), dessen Ehefrau Else und ihre Erben die rᷝzem alten ſant peter genannte Hofstatt in der Biecker-Gasse zunächst dem Turm [in Straßburg] für einen jährlichen Zins von 12 Schillingen üblicher Straßburger und 4 Kapaunen verliehen haben, der nicht gesteigert werden darf. Erschatz ist nur bei Wechsel des Lehnsempfängers, nicht des Lehnsherrn zu entrichten. Wollen die Hofsassen den Besitz [rᷝden bû duffe = das auf der Hofstatt gebaute] verkaufen, so ist er zuerst dem Hof-[Lehns-]Herrn anzubieten. Bietet er weniger als andere Leute, so können sie ihn diesen verkaufen. Der Käufer hat den Erschatz zu entrichten und sich den Bestimmungen [dieser Urkunde] zu unterwerfen. Ungeachtet einer sachlichen oder personellen Veränderung der Hofstatt müssen die Bestimmungen den oben genannten Personen gehalten werden. --