Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Mæhthilt"
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Urkunde Hv̂ch · der ivnge fon Dewŷn; Mæhthilt an willehalme fon Rotenpvhel - 1297 Januar 5.(CAO, 1322-01-05) Hv̂ch · der ivnge fon Dewŷn; MæhthiltHug der Junge von Dewin [Duino; Görz] und seine Ehefrau Mechthild beurkunden, daß sie gemeinsam Willehalm von Rotenpuhel ihr Dorf und Eigen zu rᷝwage mit allem Zubehör, Leuten und Gut, für 55 Mark in der Währung von Aquileja verkauft haben. Sie haben das Geld erhalten. Willehalm, dessen Ehefrau Hedwig, ihre Erben und Nachkommen sollen das Dorf künftig als Eigentum unangefochten besitzen. Sollte jemand Willehalm, dessen Ehefrau Hedwig und dessen Erben mit besserem Recht aus dem [Besitz des] Dorfes vertreiben, so geloben die Aussteller, diese Ansprüche völlig abzulösen. Unterlassen sie es, so haben sie an die Vertragspartner 100 Mark in der Währung von Aquileja zu zahlen, für die sie sich an Hugs gesamten Besitz halten können. -- Vorschläge für die Ergänzung der durch Stockflecke unlesbar gewordenen Stellen: Bd. 4 S. 12 Z. 43: rᷝrehter eigenſ; S. 13 Z. 1: rᷝveriehen; Z. 15: rᷝgebvrte, tvſent; Z. 16: rᷝſibentem. --Urkunde Hilprant von perhtinge; Mæhthilt an Chvnrat der apt; Convent datz wiltin; perhtolt der prior - 1297 Oktober 16.(CAO, 1322-10-16) Hilprant von perhtinge; MæhthiltHildebrand rᷝ(Hilprant) von Perchting, seine Ehefrau Mechthild und alle seine Erben beurkunden, daß ihnen Abt Konrad, Prior Bertold und der Konvent [des Prämonstratenserklosters] zu Wilten als Zinslehen 3 rᷝchamerlant [vgl. dazu Regest Corpus Nr. 2010] zu Igels auf dem Puchel verliehen haben. Davon sind als Zins alljährlich ½ Bozner Fuder Wein und 1 Pfund Veroneser zu entrichten. Bei Zinsversäumnis ist im folgenden Jahr die doppelte, im dritten Jahr die dreifache Abgabe zu entrichten. Wird der Zins auch dann nicht gezahlt, so müssen die Aussteller ohne Widerspruch den Zins von 3 Jahren geben; außerdem können Abt und Konvent den Besitz an sich ziehen und damit nach Gutdünken verfahren. Weder die Aussteller noch jemand in ihrem Auftrage dürfen deshalb das Kloster bedrängen. --