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Urkunde Leutolt van Chunring an Hertzog albreht van Oͤſterreich / vnd van Steyr - 1297 Januar 13.(CAO, 1322-01-13) Leutolt van ChunringLeutold von Kuenring, Schenk in Österreich, beurkundet, daß sein Herr, Herzog Albrecht [I.] von Österreich, mit Zustimmung der Herzogin Elisabeth ihm, seiner Ehefrau Agnes und allen seinen Erben, Söhnen und Töchtern, das Dorf Schrick mit allem Recht, mit Gericht, rᷝweiſede [Naturalabgabe] und allem Ertrag, wie es die Fürsten vor Albrecht -und dieser es selbst- besessen haben, als rechtmäßiges Lehen verliehen hat. Sollte Leutold (oder seine Ehefrau Agnes) ohne Erben sterben, so sollen Agnes' Schwestern Elsbet und Geisel sowie deren Kinder, Söhne und Töchter, das Dorf mit allem Recht wie Leutold und Agnes, als ob sie lebten, vom Herzog oder dessen Kindern als Lehen erhalten; doch darf es von diesen nicht mehr vererbt werden. Der Herzog, die Herzogin oder deren Kinder haben das Recht, das Dorf von Leutold oder Agnes für 500 Mark bares Silber zurückzukaufen. Das Silber ist auf einmal zu zahlen. Von der Vollötigkeit darf 1 Lot auf die Mark fehlen. Das gleiche gilt für den Fall, daß das Dorf an Agnes' Schwestern Elsbet und Geisel und deren Kinder fallen sollte. Der Herzog wird nach Lehensrecht und Landesgewohnheit für das Dorf gegenüber Leutold, Agnes, deren Schwestern Elsbet und Geisel und allen ihren Kindern bei jeder Ansprache rᷝgewer und rᷝſcherm sein. --