Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Johannes von Eremberg"
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Urkunde Cvͦnrat von gottes gnaden biſchof ze strasb ~g; Cappittel gemeinlich der ſelben stift; Dechan u.A. an bischoue Cvͦnrat von strasb ~g; Johanneſe von Ernberg; stift vnſer frowen ze straſburg - 1297 Februar 15.(CAO, 1322-02-15) Cvͦnrat von gottes gnaden biſchof ze strasb ~g; Cappittel gemeinlich der ſelben stift; Dechan; Johannes von ErembergJohannes von Erenberg, Kell[n]er und Chorbischof des Domstiftes Straßburg, beurkundet, daß er an das Marienstift [Domstift] zu Straßburg und an Bischof Konrad [III.] von Straßburg als dessen Bevollmächtigten sein festes Haus Dumenheim und alles dort gelegene und dazugehörende Eigen und die Rechte daran, was ihm von Herrn Gosselin zugefallen ist, für 200 Mark Silbers Straßburger Gewichtes verkauft hat; doch behält er bis zu seinem Tode das Nutzungsrecht. Von den 200 Mark hat er 50 bereits erhalten. Weitere 50 Mark wird Bischof Konrad ihm, oder wem er die Zahlung zuweist, bis Ostern 1297 [14. April] zahlen, oder aber seinen Erben, falls er dann tot ist und keine Auszahlung an andere verfügt hat. Der Restbetrag von 100 Mark soll bis Ostern 1298 gezahlt sein. Der Bischof soll veranlassen, daß die Stadt Rufach und die rᷝMvntat [Freiung] die Haftung für diese letzten 100 Mark übernimmt und die Zahlung zum genannten Termin unter den gleichen Bedingungen leistet, wie sie für die vorigen 50 Mark festgelegt sind. Werden die 100 Mark von Stadt und rᷝMvntat zum ausgemachten Termin nicht abgegolten, so haftet der Bischof selbst für die Zahlung des Silbers. Bischof, Dechant und Kapitel von Straßburg bestätigen, daß der Kauf unter den obigen Bedingungen mit ihrer Zustimmung erfolgt ist. Sie sichern Johannes die Nutznießung des Hauses Dumenheim bis zu seinem Tode zu und werden alle Bestimmungen einhalten. --