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Urkunde burgerr von Mellingen; Hug der schulthaitzo an sweſter Mechthilt - 1297 Februar 24.(CAO, 1322-02-24) burgerr von Mellingen; Hug der schulthaitzoSchultheiß Hug und die Bürger von Mellingen beurkunden, daß ihr verstorbener Bürger Rudolf von Baden mit Zustimmung seines Sohnes Johannes an seine Tochter, Schwester Mechthild, im Kloster Wettingen ein Gut zu Remetswil zu ihrem Lebensunterhalt gegeben hatte, das jährlich 3 Stück und 30 Eier und 2 Hühner einbringt. Nach Mechthilds Tod soll das Gut dem Kloster Wettingen zufallen. --