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Urkunde Alber bruͤder von Nopping; Heinrich; Hertnid an Capitel gemainchlich ze Salzburch; friderich der Tvmbrobſt; Leo· der Techent - 1293 September 11.(CAO, 1318-09-11) Alber bruͤder von Nopping; Heinrich; HertnidDie Brüder Hertnid, Heinrich und Alber von Nopping beurkunden, daß ihre lieben Herren, der Dompropst Friedrich, der Dechant Leo und der Konvent von Salzburg, dem Heinrich, der einem Mann des Gotteshauses ungefähr 70 Pfund Pfennige Salzburger geraubt hatte, ihre Huld und Freundschaft unter 3 Bedingungen wiedergegeben haben. 1) Die 3 Brüder haben in gemeinsamem Einverständnis dem Konvent und Gotteshaus 4 Pfund Gülten von [Bd. 3 S. 127 Z. 10-11] näher bezeichnetem Besitz aufgegeben und für sich und ihre Erben als rechtes Lehen zurückerhalten. Sollte dieser Besitz von einem ihrer Verwandten oder sonst jemandem angesprochen und das Gotteshaus beeinträchtigt werden, werden die Brüder aus anderem Besitz 4 Pfund Gülten nachweisen und zurückempfangen. 2) Die Brüder und ihre Erben werden dafür, daß das Gotteshaus den Schaden vergißt, diesem zu ihren Lebzeiten mit ganzer Treue den Schaden abverdienen. 3) Wenn Heinrich von Herrn Friedrich von Wolfsau gütlich oder rechtlich 25 Mark Silbers für den Schutz seiner Burg gegen den jungen Goldegger erlangt, wobei dem Gotteshaus der erwähnte Schaden zugefügt wurde, wird er diese 25 Mark, oder was er als Ersatz dafür erhält, dem Dompropst und dem Kapitel überlassen. Bei diesen steht es dann, ob sie Heinrich das Geld zurückgeben wollen oder nicht. --