Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Heinrich wolleb"
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Urkunde Burchart der Turner; Heinrich wolleb an burger daz moſe - 1289 Dezember 20.(CAO, 1314-12-20) Burchart der Turner; Heinrich wollebBurchart der Turner und Heinrich Wolleb beurkunden, daß sie und ihre Gesellen von den Bürgern [in Freiburg i. Br.] um 1300 Mark Silbers für die nächsten 10 Jahre [d. i. vom 25. Dezember 1289 bis 24. Dezember 1298] das Recht gekauft haben, im Mooswald, wie es vorher ausgemessen wurde, Holz zu hauen. Dafür genießen sie nach dem Rechte den Schutz der Bürger, insonderheit was die Abgabe des Zehnten und die Abgaben an Graf Egen [von Freiburg] betrifft; seien diese gerechtfertigt oder nicht: die Bürger haben ihnen dafür Schadenersatz zu leisten. Die beiden Aussteller genießen den Schutz des Einigungsgerichtes. An der Stelle, wo sie zu arbeiten beginnen, sollen sie auf zusammenhängendem Platz 30 Jucharten und mehr schlagen bis alles niedergelegt ist; wenn nötig, können sie entweder einzelne Bäume anderswo schlagen oder einzelne Bäume auf dem Hauptschlag stehen lassen. An bereits abgeholzten Stellen dürfen sie nur die stehengebliebenen [alten] Bäume schlagen. Wo keine Zufahrtsmöglichkeit besteht, sollen sie Wege hauen. Nach Ablauf der 10 Jahre besteht für sie keine Verpflichtung mehr. --