Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Hainrich von Tengen"
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Urkunde Hainrich von Tengen an frowen von dē paradiſe ſante Claren ordens - 1279 um Juli 28.(CAO, 1304-07-01) Hainrich von TengenHerr Heinrich von Tengen, des verstorbenen Herrn Heinrichs Sohn, beurkundet, daß ihm die Klarissen von Paradies ihren Steinzehend in den beiden Gruben bei Uttenhofen auf Lebenszeit und auf seine Leibeserben vererbbar gelassen haben, seinen Teil, der ihm angehörte und (wie die Gruben) in das Kirchspiel zu Lon gehört, mit der Bestimmung, daß er oder seine Leibeserben jährlich die zwei besten Mühlsteine dem Boten des Klosters geben sollen, einerlei zu welcher Zeit im Jahr dieser erscheint. Wollen Heinrich oder seine Erben die Mühlsteine nicht geben, so sollen sie für jeden Stein 1 Pfund zahlen. Wenn Jemand in den Gruben Steine bricht, so sollen für jeden Arbeiter 2 Schillinge entrichtet werden, und der Grubenmeister ist gehalten, das Geld zu sammeln und am 24. VI. dem Kloster zuzuleiten. Verkaufen Heinrich oder seine Leibeserben die Gruben oder kommen sie ihren Verpflichtungen nicht nach, so sind die Gruben dem Kloster Paradies wieder ledig in dem selben Recht, wie der Zehnte dem Kloster angehörte. Eine spätere Hand fügt zur Vermeidung von Irrtümern hinzu, daß aus jeder der beiden Gruben ein Stein geliefert werden soll. -- Schaffhausen SA. (Urk. Nr. 189). --Urkunde Cvnrat / Ritter gebruͦder von Tengen; Hainrich von Tengen; Hainrich an Hainrich dem Swager Ritter von Schafuſen - 1290 Mai 18. oder 20.(CAO, 1315-05-18) Cvnrat / Ritter gebruͦder von Tengen; Hainrich von Tengen; HainrichDie beiden Brüder und Ritter Heinrich und Konrad von Tengen und ihr Vetter Heinrich beurkunden, daß sie ihr Eigentumsrecht auf den oberen Kelnhof hinter der Kirche im Dorf Beringen mit allem Recht Heinrich dem Schwager, Ritter von Schaffhausen, der den Hof von ihnen zu Lehen hatte, übergeben und für sich und ihre Erben auf alle Eigentumsansprüche verzichtet haben. Dieser hat den Ausstellern als Gegenleistung seinen Anteil an dem Zehnten zu Uwiesen, der ihm und seinem Vetter Eberhart gehört, dem Bischof Rudolf von Konstanz aufgegeben und verfügt, daß dieser Zehnt den Ausstellern vom Bischof verliehen werde, von welchem ihn Heinrich der Schwager als rechtes Lehen empfangen hat. --