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Urkunde Hadmar von Arnſtæin an Chloͤſter / vnd der ſamnung; hæiligē chrevtz - 1294 April 4.(CAO, 1319-04-04) Hadmar von ArnſtæinHadmar von Arnstein beurkundet, daß er um seines Seelenheils willen dem [Kloster] Heiligenkreuz 1 Pfund Gülten nach seinem Ableben vermacht und dafür dem Kloster und Konvent seinen gesamten von ihm gekauften Besitz rᷝin dem guten tal [als Pfand] gesetzt hat. Abt und Konvent können ohne Widerspruch der Erben davon Besitz ergreifen, bis ihnen Hadmars Sohn Weichart und sein Schwiegersohn Rapot von Inzersdorf anderswo 1 Pfund guter Gülten nachweisen. --