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Urkunde Greiff der Rihter; Rat von der stat ze · Wienn an Chloͤſter vnd dem Conuent ze Lilienvelde - 1296 November 25.(CAO, 1321-11-25) Greiff der Rihter; Rat von der stat ze · WiennGreif der Richter und der Rat der Stadt Wien beurkunden, daß Abt Alber von Lilienfeld und die Wiener Bürgerin Jeut [Judith] Schmerber vor ihnen erschienen und sich wegen eines [Bd. 3 S. 566 Z. 40-41] der Lage nach beschriebenen Hauses auseinandersetzten. Dieses Haus hatte Jeut zu Lebzeiten, als sie volle Handlungsfreiheit besaß rᷝ(dv ſi iz wol getvͤn moht) und keinen Erben hatte, für ihr Seelenheil nach ihrem Ableben Kloster und Konvent von Lilienfeld vermacht. Der Abt ist mit Zustimmung seines Konventes mit Jeut und deren einzigen, jetzt großjährigen Sohn Markus, der ebenfalls erschienen war, einig geworden. Sie tauschten das Haus zurück gegen einen Weingarten von schätzungsweise ½ Juchart, der nahe bei einem Weingarten des Klosters liegt und die rᷝChalhgrvͤb [Kalkgrube zu Ottakring] heißt. Jeut und ihre Erben sollen das Haus fürderhin frei besitzen ohne alle bisherigen Abgaben an das Kloster. Dafür sollen Abt und Konvent den Weingarten, der Jeuts und des Sohnes Besitz gewesen ist, schon nach Jeuts Tod, nicht erst nach dem ihres Sohnes, frei mit allen bisherigen Rechten erhalten. Jedoch soll der Ertrag des Weingartens um Jeuts Seelenheils willen immer für die Mahlzeiten des Konvents verwandt werden. --