Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Grave Perhtolt von Eſchenloch"
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Urkunde Grave Perhtolt von Eſchenloch an Vͦlrich ſin brvͦder; herre Otte Von Witolſhoven - 1285 Februar 24.(CAO, 1310-02-24) Grave Perhtolt von EſchenlochGraf Perhtolt von Eschenlohe beurkundet, daß Otto von Witolshoven (Wilzhofen) und sein Bruder Ulrich von ihm aus seinem Keller 4 Maiser Urnen Weins zu Lehen haben, die er um das Martinsfest herum, oder, wenn er im Herbst keinen Wein erhalten kann, im Frühjahr rᷝ(hinze grase) geben soll. In welchem Jahr aber Perhtolt den Wilzhofern die 4 Maiser Urnen Wein nicht giebt, sollen die Wilzhofer diese auf der Schwaige Slatan oder auf des Schergen Hube zu Garmisch [gut] haben, bis Perhtolt ihnen die vier Maiser Urnen Weins giebt. Denn Perhtolt schuldet den Wilzhofern dann noch 2 Maiser Urnen Weins, die sie auch von ihm zu Lehen haben. Diese sollen sie aber nicht von dem Gut [der Schwaige Slatan und der Hube zu Garmisch] haben. Denn rᷝdise [besser rᷝdie? wenn auf das folgende rᷝvier bezüglich] vier [oder Schreibfehler für rᷝzwo?] Urnen giebt Perhtolt von seinem Vetter Grafen Hainrich von Liechteneck [bei Aibling]. Außerdem soll man wissen, daß, wenn Graf Perhtolt die beiden Güter [die Schwaige und die Hube] zu einer Seelgerätsstiftung verwenden oder sonstwie verkaufen will, so sollen die Wilzhofer den Wein davon nehmen, vorausgesetzt, daß er ihnen noch so gewiß [sicher] ist, wie hier bei ihm [Graf Perhtolt]. Wenn den Wilzhofern rᷝan gevœirde deucht, daß ihnen der Wein, die vier Maiser Urnen, von Perhtolts Erben oder von dem, dem er die zwei Güter, die Schwaige Slatan und die Hube zu Garmisch, verkauft, [rᷝwirt zu ergänzen?], so sollen sie den Wein von der Schwaige und der Hube erwarten und haben, bis ihnen der Wein gewährt und zugestellt wird. Sonst sollen aber Otto und Ulrich von Wilzhofen mit beiden Gütern nichts zu schaffen haben. --