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Urkunde Graf Wernhart von Leonberch an Graf Perngern von Leonberch - 1291 Dezember 21.(CAO, 1316-12-21) Graf Wernhart von LeonberchGraf Wernhart von Leonberg beurkundet, daß er seinem Bruder, dem Grafen Pernger von Leonberg, seine Besitzungen mit allen Bauern, die dazu gehören, mit Ausnahme seiner Edelleute für 100 Pfund Regensburger Pfennige verpfändet hat. Er kann sie bis 2. Februar 1295 alljährlich zwischen 1. Januar und 1. Februar einlösen. Nach Ablauf der drei Jahre ist das Einlösungsrecht erloschen. Danach haben die beiden Brüder ihrem Oheim, dem Grafen Albrecht von Hals, und ihrem Schwager, Ulrich von Abensberg, sowie weiteren Schiedleuten, die sie bestimmen, den Entscheid über das Pfandgut überlassen und werden sich ihren Anweisungen fügen. Herzog Otto von Bayern soll Obermann sein. --