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Urkunde bruͦder / pfleger des ſpittalſ deſ heiligen geiſteſ ze friburg; Goͤtfrit von slezſtat an Berhtolt der Bv̓ttricher - 1297 Juni 7.(CAO, 1322-06-07) bruͦder / pfleger des ſpittalſ deſ heiligen geiſteſ ze friburg; Goͤtfrit von slezſtatGottfried von Schlettstadt, der Spitalmeister, und die Pfleger des Heiliggeistspitals in Freiburg beurkunden, daß Herr Bertold der Büttricher um seines Seelenheils willen dem Spital jährlich 7 Pfund Pfennige Breisgauer, 5 Saum Weißweins und 3 Mutt Weizengülte gegeben hat. Die Herkunft dieser Stiftung wird [Bd. 4 S. 100 Z. 12-17] genau spezifiziert. Zu seinen Lebzeiten soll Bertold vom Spital diese Gülte - Pfennige, Wein, Korn - erhalten, die Pfennige (es werden nur die 4 Pfund aus dem Gut des verstorbenen Heinrich Wolleb in Neuenburg ausdrücklich genannt) je zur Hälfte zur Sonnenwende und zu Weihnachten, den Wein zum Herbst, das Korn zum 8. September aus dem Kornspeicher des Spitals. Der Wein soll nach seiner Anweisung ohne Kosten für ihn in ein Haus in Freiburg gebracht werden. Nach seinem Tode fällt diese Gülte dem Spital zu. Daraus soll man dann mit 4 Pfund Gülten jährlich fürderhin seine Jahrzeit begehen, wie es den Armen am besten nützt. Wird dieser Termin versäumt, so fallen die 4 Pfund in dem betreffenden Jahr an den Münsterbau in Freiburg. --Urkunde bruͦder / pfleger deſ ſpitals deſ heiligen geiſteſ ze friburg; Goͤtfrit von slezſtat an Cvͦnrate dem wiſſen - 1297 Juni 7.(CAO, 1322-06-07) bruͦder / pfleger deſ ſpitals deſ heiligen geiſteſ ze friburg; Goͤtfrit von slezſtatGottfried von Schlettstadt, der Spitalmeister, und die Pfleger des Heiliggeistspitals zu Freiburg beurkunden, daß sie an Stelle des Spitals 12 Pfund Pfennige Breisgauer, 3 Saum Weißweins und 2 Kapaunen an jährlicher Gülte an Konrad den Wißen, den Salzmann von Freiburg, gegen ein in der Turnergasse in Freiburg neben dem Hause der Frauen von Köln gelegenes Haus und 22 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes verkauft haben. Haus und Silber sind dem Spital übergeben worden. Das Spital wird Konrad die Gülte von [Bd. 4 S. 101 Z. 3-6] näher genanntem Besitz ausrichten. Die Pfennige soll er je zur Hälfte zur Sonnenwende und zu Weihnachten erhalten. 9 Pfund fallen nach seinem Tode dem Spital wieder zu. Wein und Kapaunen sind zu Martini seinen Anordnungen entsprechend nach Freiburg zu liefern. Nach seinem Tode sind 2 Saum von der Weingülte, die Kapaunen und 1 Pfund von den [restlichen] 3 Pfund Gülten dem Spital frei, um damit alljährlich in der Fastenzeit seine und seiner Ehefrau Jahrzeit im Spital zu begehen. Wird die Jahrzeit versäumt, so fällt die Gülte in dem betreffenden Jahr an St. Agnes bei Freiburg. Die beiden [restlichen] Pfund und den einen Saum Wein soll seine Tochter in St. Agnes zur Aufbesserung ihrer Bekleidung zu ihren Lebzeiten haben. Nach ihrem Tode fallen diese Gülten dem Kloster St. Agnes zu, um damit alljährlich in der Karwoche im Kloster seine und seiner Ehefrau Jahrzeit zu begehen. Wird das versäumt, so fällt die Gülte in dem betreffenden Jahr an das Spital. Den Saum Weingülte sollen die Frauen von einem [Bd. 4 S. 101 Z. 18-19] genannten Besitz erhalten und ihn auf eigene Kosten abfahren. --