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Urkunde Elyzabeten; Goͤtfrid an Cloſter ze Tyernſtain ſand Claren ordens - 1297 Februar 9.(CAO, 1322-02-09) Elyzabeten; GoͤtfridGottfried, Sohn der Frau Jeutte [Judith] aus Wien, Dienstmann Leutolds von Kuenring, beurkundet, daß seine Mutter einen Weingarten an dem Burgstall besessen hat und dieser Weingarten nach dem Tode der Mutter ihm zufallen sollte. Jedoch hat er sich seines Rechtes an dem Weingarten [schon vorher] entäußert und hat das Recht und den Weingarten, so wie er ihm später zugefallen wäre, mit Zustimmung seiner Ehefrau Elisabeth und mit der Hand des Bergmeisters Otto von der Heiligenstatt dem Clarissenkloster Dürnstein aufgegeben. Sie haben dies für Gott und zum Nutzen ihrer Tochter, Schwester Elisabeth im Kloster Dürnstein, getan und auch darum, weil sich das Kloster darum bemüht und ihnen 75 Pfund Wiener gegeben hat. Ebenso hat Frau Jeutte mit seiner und seiner Ehefrau Zustimmung den Weingarten mit allen bis an ihren Tod ihr zustehenden Rechten mit der Hand des Bergmeisters Otto, unter Verzicht auf künftige Ansprache, in die Hand Herrn Ulrichs, Sohn des Münzmeisters Konrad, zur Zeit Richters in Wien, aufgegeben, und dieser hat ihn für das Kloster entgegengenommen. Diese Handlung fand 1297 im Hause der Mutter in der Schenkenstraße in Wien in Gegenwart von [Bd. 4 S. 39 Z. 32-37] genannten Zeugen statt. Nach Abschluß dieses Geschäftes stellte Gottfried diese von ihm gesiegelte Urkunde aus und bekundet, daß er und seine Ehefrau Elisabeth ihren Herrn Leutold von Kuenring von der Aufgabe des Weingartens unterrichtet und dabei für den Weingarten entsprechend dem Landesrecht vollwertigen rᷝſcherm versprochen haben, wobei einer für den anderen haftet. Ferner haben sie Leutold von ihrer Zustimmung in Kenntnis gesetzt, daß Frau Jeutte beim Eintritt ihrer Enkelin Elisabeth in das Kloster Dürnstein diesem ein Haus in der Schenkenstraße in Wien gegeben hat. Sie verzichten auf alle Ansprache. --