Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Eliſabeth / dv̓ von Gottis genaden / Ebtiſchinne ze / zv̓rich"
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Urkunde Eliſabeth / dv̓ von Gottis genaden / Ebtiſchinne ze / zv̓rich an Eingilburch; Eliſabeth; Heinrich / von Jſchina u.A. - 1287 November 28.(CAO, 1287-11-28) Eliſabeth / dv̓ von Gottis genaden / Ebtiſchinne ze / zv̓richElisabeth, Äbtissin von Zürich, beurkundet, daß Frau Engelburg, die Ehefrau des Schulmeisters von der Propstei Zürich, Meister Heinrichs, von Heinrich von Itschnach und dessen Ehefrau Mechthild und deren Kindern Elisabeth und Katherina für 18 Pfund Züricher Pfennige ein Haus gekauft hat, das »auf Dorf⟨ [rᷝin superiori villa, vgl. ZU. 1820] liegt, mit 4 Mauern, so daß die obere Mauer, die die [zwei] Häuser [vgl. ZU. 1820] von einander trennt und früher zum oberen Haus gehörte, jetzt zum unteren [von Frau Engelburg gekauften] Haus gehören soll. Dieses [untere] Haus zinst der Abtei Zürich jährlich am 14. IX. einen Züricher Pfennig und am 16. X. zwei Mutten Kernen. Auch soll niemand in den vier Mauern des [unteren] Hauses irgendwelcherlei rᷝgewer haben, als insofern, daß Frau Engelburg, ihr Ehemann und ihre Kinder oder, wer das Haus hat, sich darin bewegen können, aber so, daß Heinrich von Itschnach oder der, der das obere Haus inne hat, in die vierte Mauer, welche die beiden Häuser [das obere und das untere] trennt, rᷝtremeln [Balken einsetzen, vgl. Franz Jelinek mhd. Wb. unter rᷝtremen S. 723] darf, ohne Schädigung für die Mauer. Frau Engelburg hat mit der Hand der Äbtissin das gekaufte Haus ihrem Ehemann zu einem Leibgeding und ihren Kindern zu einem Erbe vermacht, womit auch Kinder, die noch geboren werden, eingeschlossen sind. --