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Urkunde Elſpet; Vlreich Von Tovfers an ſweſtern Von Minnebach der brediger ordens; Gerharten Von Oberſæzze; Hærtneiden Von Stadekke - 1289 Januar 22.(CAO, 1314-01-22) Elſpet; Vlreich Von TovfersUlrich von Taufers und seine Tochter Elsbet [Witwe Ratwars von Schönberg] beurkunden, daß sie mit Willen und freier Gunst ihrer Erben Herrn Hertnid von Stadeck und den Schwestern des Predigerordens zu Minnebach [Imbach] für 200 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes alles Gut und Eigen, welches sie [die Verkäufer] von Gerhart von Obersätz erworben hatten, nämlich Gobelsburg, das Haus, zur Hälfte mit aller Zubehör und zu Minnebach das Gehölz, die Baumgärten und die zu Minnebach mit aller Eigenschaft gehörende Pfenniggülte verkauft haben, einschließlich der ihnen bei der seinerzeitigen Erwerbung überkommenen Rechte, über die Handfesten in ihrem [der Verkäufer] Besitz sind. Bei dem Verkauf ist folgendes bestimmt: Hertnid von Stadeck soll Gebelsburg, das [halbe] Haus mit Zubehör haben, außer dem Kirchensatz und dem, was zur Kirche gehört. Dafür hat Hertnid den Verkäufern 130 Mark lötiges Silber Wiener Gewichtes gezahlt. Die Schwestern von Minnebach sollen die Kirche zu Gobelsburg haben mit Vogtei und allem Recht, das Gehölz zu Minnebach und die Baumgärten und die Pfenniggülte daselbst nebst gesamter Zubehör. Hierfür haben die Schwestern von Minnebach den Verkäufern 70 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes gezahlt. --Urkunde Elſpet; Vlreich Von Tovfers an ſweſtern von Minne- bach der brediger ordens; Hærtneiden Von Stadekke - 1289 Januar 22.(CAO, 1314-01-22) Elſpet; Vlreich Von TovfersUlrich von Taufers und seine Tochter Elsbet [Witwe Ratwars von Schönberg] beurkunden, daß sie mit Willen und freier Gunst ihrer Erben Herrn Hertnid von Stadeck und den Schwestern des Predigerordens zu Minnebach [Imbach] für 200 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes alles Gut und Eigen, welches sie [die Verkäufer] von Gerhart von Obersätz erworben hatten, nämlich Gobelsburg, das Haus, zur Hälfte mit aller Zubehör und zu Minnebach das Gehölz, die Baumgärten und die zu Minnebach mit aller Eigenschaft gehörende Pfenniggülte verkauft haben, einschließlich der ihnen bei der seinerzeitigen Erwerbung überkommenen Rechte, über die Handfesten in ihrem [der Verkäufer] Besitz sind. Bei dem Verkauf ist folgendes bestimmt: Hertnid von Stadeck soll Gebelsburg, das [halbe] Haus mit Zubehör haben, außer dem Kirchensatz und dem, was zur Kirche gehört. Dafür hat Hertnid den Verkäufern 130 Mark lötiges Silber Wiener Gewichtes gezahlt. Die Schwestern von Minnebach sollen die Kirche zu Gobelsburg haben mit Vogtei und allem Recht, das Gehölz zu Minnebach und die Baumgärten und die Pfenniggülte daselbst nebst gesamter Zubehör. Hierfür haben die Schwestern von Minnebach den Verkäufern 70 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes gezahlt. --Urkunde Elſpet; Leutwein von Sunnenberch an ſamenunge des Gotſhovſes vnſer vrowen ze Choͤtwige; Abt Heinrichen - 1289 September 22.(CAO, 1314-09-22) Elſpet; Leutwein von SunnenberchLeutwein von Sonnberg und seine Ehefrau Elsbeth beurkunden, daß sie Leutweins Schwiegereltern, Ruger dem Pranter und seiner Ehefrau Margarete, gestattet haben, Abt Heinrich und dem Konvent der Kirche 'Unser Frauen' zu Göttweig das Gut zu Gösing mit allem Recht, das sie daran hatten, für 45 Pfund Pfennige rᷝdurch ir notdurft zu verkaufen, weil das Gut ausgetauscht war mit Herrn Heinrich von Liechtenstein gegen die Güter zu Schonenstraße und Rotenlaim, die durch Erbgang an Margarete Pranter gekommen waren. Die Aussteller verzichten für sich mit dem guten Willen aller ihrer rᷝChindelin auf ihre Rechte an dem Gut. Damit daran von den Erben der Aussteller keine Ansprüche gemacht werden, wollen die Aussteller für Abt, Kirche und Konvent Göttweig rᷝgewer und rᷝscherm sein. -- A und BUrkunde Elſpet; fridreich; Hainreich u.A. an Hadmaren; Rapoten / van valchenberch - 1297 Juni 29.(CAO, 1322-06-29) Elſpet; fridreich; Hainreich; Lieb; Margret; Nykla; Ott; Pernolt; vlreich van Rucchendorf; vlreich; wernhartUlrich von Ruchendorf, seine Ehefrau und ihre namentlich genannten 10 Kinder beurkunden, daß sie aus freien Stücken und mit ehrlicher Absicht 16 Jucharten Ackers zu Gunthartsdorf, die rᷝvnterrais heißen, für 29 Pfund neuer Wiener Pfennige bis zum kommenden Martinstag an die Edelleute Hadmar und Rapot von Falkenberg versetzt haben. Es handelt sich dabei um Eigen, das die Herren von Falkenberg von den Herren von Retelberg und deren Ehefrauen ausgelöst und gekauft haben. Löst Ulrich bis Martini 1297 die Äcker für den Betrag nicht aus, so sollen sie mit seiner, seiner Ehefrau und seiner Kinder Zustimmung den beiden Falkenbergern, deren Erben und deren rᷝgeſleht frei sein. Die Auslösungssumme muß den Herren von Falkenberg in deren Haus gebracht werden. Sind die Aussteller selbst verhindert, so sollen sie das Geld mit vertrauenswürdigen Boten schicken. -- Zur Verschuldung Ulrichs von Ruchendorf vgl. Corpus Nr. 2227, 2256, 2266, 2292, 2594, 2601. --