Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Elſebetha · von gotſgnaden Ebthiſſchenna von Zv̓rich"
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Urkunde Elſebetha · von gotſgnaden Ebthiſſchenna von Zv̓rich an Chvͦnrat / Thyvn; Heͥnrich dem Terrer; Heinrich Goltſtein u.A. - 1272 Dezember 1.(CAO, 1297-12-01) Elſebetha · von gotſgnaden Ebthiſſchenna von Zv̓richElisabeth, die Äbtissin von Zürich, verleiht auf Anraten des Züricher Rates und ihrer Dienstmannen die Münze von Zürich mit allem Recht 6 namentlich genannten Männern ab Ostern 1273 (9. IV.) auf 3 Jahre um 20 Mark, deren Zahlungsmodus festgesetzt wird. Die Beliehenen verpflichten sich zum Einlager, wenn sie nicht zahlen. Sie sind zum Einlager auch denjenigen verpflichtet, die Lehen von der Münze haben und denen die Beliehenen ihr Lehen zu rᷝweren schuldig sind. Die Mark Silber, die die Münze prägen soll, wird auf 51 Schillinge festgesetzt, sie darf höchstens 16 Pfennige mehr ausmachen. Nur im Falle unabsichtlichen Mißlingens und Unreinheit der Metallmischung dürfen es 18 Pfennige mehr sein, ohne daß der Münzmeister gerichtlich belangt werden kann. Ein Richter darf nur eine im öffentlichen Umlauf befindliche Münze auf Korn und Schrot prüfen. Zur Ueberwachung der Wertbeständigkeit des Geldes sind Rudolf Manezze und Ulrich der Friburger bestimmt, die die Geldlage betrachten und der Äbtissin sowie dem Münzmeister Weisungen erteilen, die eingehalten werden sollen. --