Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Eberhart"
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Urkunde Burcart die Ruͦprehte; Eberhart an Berhtolt von Gvͦtmetingen; Eberhart - 1290 April 9.(CAO, 1315-04-09) Burcart die Ruͦprehte; EberhartEberhart und Burkart, rᷝdie Ruͦprehte gebruͦder, beurkunden, daß sie ihre Wiese zu Espasingen, die sie von Graf Mangolt von Nellenburg als Lehen hatten, mit dessen Einverständnis an Eberhart und Berchtolt von Gutmatingen gegen 7½ Mark Silbers verpfändet haben unter der Bedingung, daß sie jährlich für diese Wiese 16 Schillinge Konstanzer Pfennige erhalten. Die Einlösung der verpfändeten Wiese hat vor dem 24. Juni zu erfolgen. Nur den Ausstellern und ihren Erben steht das Einlöserecht zu. --Urkunde Eberhart; Hainrich prueder von walſſe - 1294 Februar 2.(CAO, 1319-02-02) Eberhart; Hainrich prueder von walſſeDie Brüder Eberhart und Heinrich von Wallsee bekunden, daß sie alle ihre Schulden, deren sie sich erinnern können, zwischen sich geteilt haben, ausgenommen eine Reihe von [Bd. 3 S. 176 Z. 20-37 mit Namen der Gläubiger und Betrag aufgeführten] unaufgeteilten Schuldbeträgen. --Urkunde Eberhart; Rvͦdolf / von gots gnaden / di Graven von Tvwinḡ an Albreht Behten; Albrehten Bæhten dem burger- meiſter von Rvͥthelinḡ - 1296 Januar 23.(CAO, 1321-01-23) Eberhart; Rvͦdolf / von gots gnaden / di Graven von TvwinḡEberhart und Rudolf, Grafen von Tübingen, beurkunden, daß sie an Albrecht Bächt, Bürgermeister von Reutlingen, und alle seine Erben aus ihrem Eigentum das Dorf Kirchheim am Neckar, Wankheim und Wemmenfeld mit allen überkommenen Rechten und allem denkbaren Zubehör verkauft haben. Ausgenommen bleibt das Recht, alljährlich weiterhin aus dem Wankheimer [Gebiet] . . . . 6 Fuder Pfähle zu schlagen . . . .. Doch soll rᷝir guͦt [der Wankheimer?] sowie die Mühlstatt des gräflichen Dienstmannes, Ritters Konrad von Wildenau, in Tälinsfurt, Albrecht und dessen Erben rᷝvoͤgtbœr [seiner Vogtherrschaft unterworfen] bleiben. Durch diesen Kauf sind die Güter für immer in das freie Eigentum Albrechts und dessen Erben übergegangen. Den Kaufpreis in Land und Geld für die Güter haben die Grafen von Albrecht vollständig erhalten. --