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Urkunde Cvnrat von Rechperch an Abbet vn̄ der Conuent von Bebenhuſen - 1295 Juni 6.(CAO, 1320-06-06) Cvnrat von RechperchKonrad von Rechberg unterrichtet den Edlen von Bickenbach, Hofrichter König Adolfs, über die ihm durch den Grafen Gerhard von Dietz im Auftrage des kgl. Hofgerichtes übertragenen Ermittlungen, ob Abt und Konvent von Bebenhausen die 3 Teile des Gerichtes Plieningen von alters her als Eigentum oder Herr Ulrich von Neidlingen sie als alten Lehnsbesitz besessen haben. Die eidlich bekräftigten Nachforschungen ergaben, daß das genannte Gericht Lehen der Herrschaft Burgau ist. Darüber hinaus konnte er nur erfahren, daß Abt und Konvent von Bebenhausen die 3 Anteile von dem Grafen Götz von Beblingen und später auch von [Wernher] von Neuhausen kauften. Damals bemächtigte sich dann Herr Ulrich von Neidlingen des Gerichtes und nahm die Einkünfte daraus. Die Herren von Bebenhausen verboten daraufhin den Richtern, auf das Gericht zu gehen, klagten gegen das ihnen durch Ulrich zugefügte Unrecht und erhoben Anspruch auf das Gericht. Ulrich jedoch fuhr fort, die Einkünfte einzuziehen, bis König Adolf den Bürgern von Eßlingen anbefahl, die Herren von Bebenhausen zu schützen. Sie zogen daraufhin mit den Bebenhausern nach Plieningen und besetzten dort das Gericht. Die Herren von Bebenhausen behaupten, das Gericht von der Herrschaft Burgau, deren Lehen es ist, als Eigentum, Herr Ulrich von Neidlingen dagegen, es als Lehen der Herrschaft Burgau erhalten zu haben. Beide Parteien versichern, darüber rᷝgvͦte brieue zu besitzen. -- Vgl. Corpus Nr. 1446, 1509 (Rechte des Klosters Bebenhausen) und 2239. --