Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Convent"
Gerade angezeigt 1 - 2 von 2
- Treffer pro Seite
- Sortieroptionen
Urkunde Jch Sweſter Mæhthilt / von Satelberch / Abbteſſin ze Mvnichen / Sand Claren ordens; Convent - 1293 Februar 23 oder September 20 September 20 .(CAO, 1318-01-01) Jch Sweſter Mæhthilt / von Satelberch / Abbteſſin ze Mvnichen / Sand Claren ordens; ConventÄbtissin Mechthild von Satelberg und der Konvent des Clarissen-[Anger-] Klosters zu München beurkunden, daß Ulrich Eisenmann ihnen den Hof zu Ramersdorf, den er als Eigentum von Herrn Otto von Euringsburg, Sohn des Herrn Weichnand, gekauft, als Seelgerät mit folgender Bestimmung übergeben hat: An seinem Jahrzeittag sollen sie [ebenfalls] die Jahrzeit seines Vaters Wernhart, seiner Mutter Agnes, seiner Ehefrau Hailke und seine eigene begehen. Am gleichen Tage soll die Äbtissin den Frauen 2 Mahlzeiten im Werte von 1 Pfund Münchener Pfennigen ausrichten, bestehend aus Wein, Brot und Fischen und anderen Dingen, die ihnen rᷝtroͤſtlich sind. Unterläßt das die Äbtissin, so soll der Besitz mit dem gleichen Rechte dem Spital in München gehören. Das Gut darf man ohne Genehmigung von Ulrichs Erben weder verkaufen noch vertauschen. -- Bekannte Hand des Anger - Klosters. --Urkunde ſweſter Agnes div æptiſſin von obern Schoͤnnenvelt; Convent - 1295 Februar 24.(CAO, 1320-02-24) ſweſter Agnes div æptiſſin von obern Schoͤnnenvelt; ConventÄbtissin Agnes und der Konvent [des Klosters] Oberschönefeld beurkunden, daß Herr Konrad der Obermann, Bürger von Augsburg, seinen Töchtern Adelheid und Hiltgunt, Klosterfrauen in Oberschönefeld, 3 [Bd. 3 S. 326 Z. 16-17] näher bezeichnete halbe Hufen in Gessertshausen für ihre Lebzeiten gegeben hat. Nach dem Tod der einen soll es die andere haben. Nach beider Abscheiden wird der Besitz Eigentum des Klosters; doch sollen aus demselben Gute alljährlich zu Konrads Jahrzeit dem Konvent 2 Eimer guten Neckarweins verteilt werden. Unterbleibt das, verfallen alle 3 Güter dem Kloster Kaisheim. --