Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Conuent des cloſters von Paris"
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Urkunde abbet vn̄ der Conuent von Paris; bruͦder Dietrich der Abbet; Conuent des cloſters von Paris an Vro Giſele - 1293 Mai 2.(CAO, 1318-05-02) abbet vn̄ der Conuent von Paris; bruͦder Dietrich der Abbet; Conuent des cloſters von ParisAbt Dietrich und der Konvent des Klosters Pairis beurkunden, daß Frau Gisela, Ehefrau des verstorbenen Herrn Burkard von Ensisheim, um ihres eigenen, ihres Ehemannes, und ihrer Vorfahren Seelenheil dem Abt und Konvent 19 [Bd. 3 S. 58 Z. 23 - 25] ihrer Lage nach näher bezeichnete Jucharten Reben gestiftet hat, sowie das, was man an Besitztum für 80 Mark Silbers kaufen kann, die das Kloster ihr schuldig war. Dafür sollen der Abt und der Konvent nach ihrem Tode allen Ertrag des Besitzes dem Prior, dem Subprior und dem Kämmerer [des Klosters] Pairis aushändigen. Der Kämmerer soll davon alljährlich Schafwolle kaufen und daraus dem Konvent Tuch anfertigen lassen. Die genannten Drei sollen das Tuch für Röcke oder andere Gewänder nach ihrem besten Vermögen an die Mönche verteilen. Darüber sollen sie allein Vollmacht haben. Abt und Konvent versprechen, die Abmachung getreulich und redlich einzuhalten. Sollten sie sie brechen, und Prior, Subprior, der Bruder Meister und die Beichtväter bestätigen bei ihrem Orden den Bruch der Abmachungen, so sollen Abt und Kellerer, wenn sie gemahnt werden, das innerhalb von 2 Monaten abstellen. Geschieht das nicht, so soll in diesem Jahr aller Ertrag des Besitzes auf Anmahnung an den Konvent von Lützel fallen. Auf Bitten der Aussteller bestätigt Jordan, der Abt von Lützel, rᷝvon dem gewalte, den er über das Kloster Pairis hat, die Anordnung der Frau Gisela. --