Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Conuent der Minron bruͦder ze zv̂rich"
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Urkunde bruͦder Cvͦnrat der kuſter; bruͦder Hainrich der Gardian; Conuent der Minron bruͦder ze zv̂rich - 1295 Juli 8.(CAO, 1320-07-08) bruͦder Cvͦnrat der kuſter; bruͦder Hainrich der Gardian; Conuent der Minron bruͦder ze zv̂richBruder Konrad der Küster, Bruder Heinrich der Guardian und der Konvent der Franziskaner in Zürich beurkunden, daß in dem Streit, den Herr Johannes Bilgeri wegen des Baues ihres Hauses an seinem Hause gegen sie vor Bürgern und Rat von Zürich erhob, durch deren [des Rates] Vermittlung und ihre [der Mönche] Nachgiebigkeit folgendes vereinbart ist: Der vorschriftsmäßige Abzugsgraben [rᷝêgraben], der von den Häusern, die gegen die Straße liegen, durch den Baumgarten der Brüder verläuft, soll ohne Zustimmung des Johannes nicht näher als augenblicklich an sein Haus oder seine Hofstatt verlegt werden. Können sie den Graben gänzlich von dort wegverlegen, so soll sie daran keiner hindern. Ferner sollen sie eine Mauer errichten von der Stelle, wo rᷝder torgel [Kelter] aufhörte, über die Breite des Graben bis zur Hofstatt des Johannes. In dem Raum zwischen Mauer und Haus sollen niemals Holz- oder Steinbauten errichtet werden. Auch durch die Länge des Gartens soll auf dem Grund und Boden der Mönche und auf deren Kosten eine Mauer gebaut werden. Die Höhe der beiden Mauern können sie selber bestimmen, doch muß sie mindestens 10 Fuß hoch sein. rᷝtole [Abzugsgraben] oder rᷝêgrabe sollen von ihrem Haus und dem des Johannes zugänglich sein; sie sollen unterirdisch bis in den Bach fließen und verdeckt sein. Sofern beide Parteien darüber gehen, sollen sie ihn auch gemeinsam räumen und säubern. Geschieht es nicht, so sollen die ihn räumen, die ihn nützen wollen. Von der Urkunde wurden 2 Ausfertigungen ausgestellt; eine erhielten die Bürger, die andere die Franziskaner. --