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Urkunde Alram von Rotawͦe - 1287 September 29.(CAO, 1312-09-29) Alram von Rotawͦe[Der kranke] Alram von Rottau beurkundet, daß er für den Fall seines Todes sein Testament, wie es im Folgenden geschrieben steht, in die Hand des Abtes von Aldersbach gelegt und diesem bei seiner Treue gelobt habe, daß er, falls er wieder gesund wird, Gut, welches er zu Unrecht besitzt, wieder aufgebe und dem nach Gnade und Recht vergelte, dem er zu Unrecht Schaden getan hat. Für den Fall, daß er sterbe, habe ihm sein Sohn Reichger seine Treue gegeben und dies dem Abt durch Handschlag versichert, daß er alles, was in dieser Urkunde steht und was er, Alram, selbst tun sollte, ausführen werde. Für den Fall, daß Reichger sein Versprechen bricht, setzt Alram sein ganzes Vermögen vertrauensvoll in die Hand des Herzogs [Heinrichs] von Bayern, damit dieser ausführe, was er für sein Seelenheil bestimmt habe. Der nun folgende Inhalt des Testaments enthält folgende Betreffe, die zum Teil erst noch rechtlicher Klärung bedürfen: 1) Die Vogtei über die Kirche zu Tettenweis [rᷝTerenweis ist Schreibfehler]. 2) Die Vogtei über die Widem zu Tödling. 3) Den Zehnten zu Eholfing [oder besser Aholfing?] 4) Den Zehnten zu Hartkirchen. 5) Eine halbe Hube zu Indling. 6) Den Zehnten zu Gögging. 7) Zehn Pfund auf einer Hube zu rᷝPramschachen. 8) Das Recht des Percheimers zu Berg. 9) Ein Eigen zu Tröstling. 10) Ein Viertel Hube zu Indling. 11) Eine Hube zu Steinbach. 12) Zwei Zehntlein zu Hub. 13) Eine Öde zu Schöfweg [oder Schiefweg?]. 14) Eine Öde zu rᷝHœimpvͦch. 15) Ein Eigen zu Pranzing. 16) Ein Gut zu Steinbach. 17) Ein Gütlein zu rᷝWaldemperg. 18) Einen Zehnten zu Pocking. 19) Eine Hube zu Ottenberg (für seinen außerehelichen Sohn von seiner Geliebten, damit er von ihrem Ertrag Unterricht erhalte. Wird dieser Sohn Priester, so fällt die Hube an seinen ehelichen Sohn Reichger, bleibt er Laie, so soll die Hube von Reichger für 20 Pfund eingelöst werden). 20) Dreißig Pfund vom Zehnten zu Parschalling (zur Aussteuer für seine außereheliche Tochter von derselben Frau). 21) Leute und Gut zu Gögging. 22) Leute und Gut zu Reut. 23) Leute und Gut zu Waitzenkirchen jenseits des Inns, (die mit Ausnahme der ausgeliehenen Lehen an seinen Schwiegersohn Cuno fallen sollen). 24) Die unter 23) genannten ausgeliehenen Lehen (fallen, falls Cunos Frau, Alrams Tochter, ohne Kinder stirbt, an Alrams Sohn Reichger). 25) Zwei Huben zu Klessing mit Leuten, Gut und Zubehör. --