Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Agnes"
Gerade angezeigt 1 - 2 von 2
- Treffer pro Seite
- Sortieroptionen
Urkunde Agnes; Levtolt vAn Chvnring Oberiſter Schench in #:eOſterreich an Apt fridreichen; Gotſhavz ze Melch - 1288 März 28.(CAO, 1313-03-28) Agnes; Levtolt vAn Chvnring Oberiſter Schench in #:eOſterreichLeutolt von Kuenring, oberster Schenk in Österreich, und seine Ehefrau Agnes beurkunden, daß sie dem Stift Melk von ihrem freien Gut einen Hof zu Preitenloh und zwei dazugehörige Weingärten, in der Spitzer Pfarrei gelegen, zu einem Seelgerät für sich und ihre Vorfahren gegeben haben mit allem Nutz und Recht, wie sie diese Güter in Nutz und Besitz gehabt haben, weil sie, die Stifter, von ihrem gnädigen Herren Abt Friedrich und der Kirche von Melk nach Landesrecht mit einem Weinzehnt zu Perchtoldsdorf begabt wurden. Das Vermächtnis ist so vorgenommen, daß der Abt und sein Konvent und ihre Nachfolger die beiden Weingärten und den Hof in aller Zukunft frei und unbelastet haben und darauf ihren Nutzen ohne alle Beirrung schaffen sollen. Die Güter sind belastet mit einem Servitium zu Burgrecht von 12 Wiener Pfennigen jährlich, zu leisten am 29. IX. an den [jeweiligen] Inhaber des Spitzer Hauses der Stifter. Zu dem vermachten Gut gehören auch zwei von Stift Melk herrührende Lehen zu Wesendorf, auf deren einem der Römer und dem andern dessen Bruder Konrad in dem Bach ansäßig waren. Beide Lehen sollen hinfort frei von Steuer und Ungelt bleiben. --Urkunde Agnes an Cloͤſter da ze Gvͦten Celle; Den Erſamen vroͮwen · · der Æptiſ- ſenne vnd dem · · Convent des Cloͤſters da ze Heggebach; Spitale da ze vlme - 1293 März 17.(CAO, 1318-03-17) AgnesAgnes, Ehefrau des verstorbenen Dietrich Rägglin, Bürgerin von Ulm, beurkundet, daß sie ihre halbe Hufe in Jungingen, auf der Hermann Sünlin rechtmäßig sitzt, mit allem Zubehör und Recht der Äbtissin und dem Konvent des [Zisterzienserinnen-] Klosters Heggbach, dem Spital in Ulm und dem Kloster Gutenzell um ihres Ehemanns und ihres eigenen Seelenheils willen gegeben hat. Doch soll ihr zu ihren Lebzeiten die Nutznießung der halben Hufe verbleiben und ebenso nach ihrem Tode ihrer Tochter Gerbirch und ihrer Enkelin Agnes. Nach deren Tod soll die halbe Hufe den genannten Gotteshäusern gemeinsam gehören. --