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Urkunde ſin mvͦter vro pelê; ſin wirtinne vro Livgart; wernher von waltenbvͦch an cloſter ze Syrmenov - 1296.(CAO, 1321-01-01) ſin mvͦter vro pelê; ſin wirtinne vro Livgart; wernher von waltenbvͦchWernher von Waldenbuch, seine Ehefrau Liugart und seine Mutter Pele haben gemeinsam an das Kloster Sirnau 25 Morgen Acker in Waldenbuch, 7 rᷝmanne mat Wiesen, 1 Haus,1 Scheune und 2 Morgen Acker in Sielmingen gegeben. Wernher und seine Ehefrau haben sich dem Kloster rᷝergeben. Was sie aus ihrem Gute -- dem oben genannten und anderem -- an Überschuß erzielen, soll nach ihrem Tod als Seelgerät an das Kloster fallen. Der Überlebende [von beiden] soll das Gut bis zu seinem Tod besitzen; wird er wieder weltlich, so fällt der Besitz sofort an das Kloster. Nach beider Tod wird ihr ge samter Besitz außer und inner Hause Eigentum des Klosters. Der Konvent hat sich beiden gegenüber bereit erklärt, Herrn Wernher alljährlich 1 Rock und 6 Karren Holz zu liefern. Wenn er mehr Brennholz braucht, so soll er es mit Einverständnis des Konventes vom Kloster nehmen. Ferner soll ihm das Kloster von seinem Land Heu für 1 Rind anfahren und 1 Rind mit den Rindern des Klosters weiden lassen. Benötigt das Kloster Wernhers Haus zur Erweiterung seiner Hofstatt, so soll es ihn mit seinem Einverständnis in ein gleichwertiges Haus bei dem Kloster setzen. Er soll nach Bedarf des Klosters im Weingarten oder auf anderem Besitz arbeiten, so viel wie sie ihm zutrauen, doch darf er nicht gegen seinen Willen zwangsweise auf einen anderen Hof versetzt werden. -- Hinter der Actum - Datum - Zeile folgt von der gleichen Hand: Der genannte Mann hat 1½ Morgen Acker in Sielmingen gekauft und dem Kloster übergeben. Offen bar wird damit die Aufzählung des geschenkten Besitzes noch ergänzt. --